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Tatort München: Gegen den nun erneut Beschuldigten laufen umfangreiche strafrechtliche Ermittlungen.

(ty) In der Nacht zum vergangenen Samstag befand sich laut Bundespolizei ein 43-Jähriger in einem in einer Abstellung stehenden Zug. Er bedrohte den Angaben zufolge dann einen Zugreiniger und versprühte obendrein einen Feuerlöscher. Gegen polizeiliche Maßnahmen habe er sich zudem durchgehend gewehrt. Der Haftrichter entschied auf Einlieferung des Mannes in eine Justizvollzugsanstalt – er war erst am Tag zuvor aus dem Gefängnis entlassen worden, wie heute gemeldet wurde.

Kurz vor Mitternacht traf der Zugreiniger laut Schilderung der Münchner Bundespolizei in einem Zug in der Abstellung Nord auf den 43-jährigen Deutschen. Nach einer kurzen Unterhaltung habe der 43-Jährige aus München den Mann bedroht, der daraufhin die Bundespolizei verständigt habe. "Bis zum Eintreffen der Beamten hatte der offensichtlich Alkoholisierte im Zug einen Feuerlöscher versprüht und sich anschließend in einen anderen Zug begeben", teilte die Polizei heute zu dem Vorfall mit.

Dort fanden ihn die Beamten, so heißt es weiter, als er sich mit Material aus einem Erste-Hilfe-Kasten eine kleine Wunde versorgt habe. Er sei dann mit zum Dienstfahrzeug der Polizei genommen, durchsucht und anschließend auf die Dienststelle der Bundespolizei am Hauptbahnhof gebracht worden. Gegenüber den Gesetzeshütern "verhielt sich der gebürtige Bamberger durchgehend aggressiv, unkooperativ und beleidigte diese", teilte ein Polizei-Sprecher mit. "Gegen die polizeilichen Maßnahmen sperrte er sich." Einer freiwilligen Blutentnahme habe der 43-Jährige jedoch zugestimmt.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft sei der Mann, der Tags davor erst aus der Justizvollzugsanstalt in Bärnau entlassen worden sei, dem Haftrichter vorgeführt worden. Dieser habe Untersuchungshaft angeordnet und der 43-Jährige wurde deshalb in die Justizvollzugsanstalt Stadlheim gebracht. Laut Bundespolizei wird gegen den Mann nun umfangreich ermittelt – und zwar wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beeinträchtigung von Warn- oder Verbotszeichen, Schutzvorrichtungen und Rettungsgeräten sowie wegen Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung.


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