Akteure, die auf überregionaler Ebene Top-Leistungen abgeliefert haben, werden auch heuer wieder ausgezeichnet. Hier die Details.
(ty) Auch heuer werden wieder Sportlerinnen und Sportler, die im vorangegangenen Jahr auch überregional besonders erfolgreich waren, im Rahmen der schon traditionellen Sportler-Ehrung des Landkreises Pfaffenhofen gewürdigt. Das Landratsamt bittet daher nun alle Sport- und Schützenvereine, die für diese Ehrung in Frage kommenden Akteure bis spätestens 7. Februar zu melden. Allerdings gelten gewisse Kriterien, um in den Genuss der Auszeichnung zu kommen. Geregelt sind die Bedingungen in einer Ehrenordnung.
Wissen sollte man in diesem Zusammenhang ferner: Auch Sportlerinnen und Sportler, die die Kriterien für eine Ehrung erfüllen und im Landkreis Pfaffenhofen wohnen, aber einem Verein außerhalb des Landkreis-Gebiets von Pfaffenhofen angehören, können eine Auszeichnung beim Pfaffenhofener Landratsamt selbst beantragen oder von ihrem jeweiligen Verein beantragen lassen. Weitere Details sind der genannten Ehrenordnung des Landkreises zu entnehmen.
Geehrt werden laut Mitteilung des Landratsamts Einzelsportlerinnen und -sportler, die zum Beispiel Platz eins bei bayerischen Meisterschaften, Platz eins bis fünf bei deutschen Meisterschaften, Platz eins bis acht bei Europameisterschaften oder Platz eins bis zehn bei Weltmeisterschaften errungen haben. Mannschaft können als Team geehrt werden, wenn sie zum Beispiel den Aufstieg in die höchste bayerische oder deutsche Spielklasse erreicht haben. Ebenfalls geehrt wird, wer bei Olympischen Spielen am Start war – hier reicht die Teilnahme.
Die Ehrenordnung sowie das entsprechende Meldeformular können im Büro des Landrats unter der Telefonnummer (0 84 41) 27 - 3 94 bei Astrid Appel angefordert oder auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-pfaffenhofen.de abgerufen werden; hier der direkte Link zu den Download-Möglichkeiten. Aus organisatorischen Gründen können laut Landratsamt nur die Vereine beziehungsweise Akteure berücksichtigt werden, die ihre Meldungen fristgerecht einreichen sowie die aufgeführten Erfolge mittels Siegerurkunde oder offizieller Ergebnisliste des Fachverbands belegen.