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Nach einer Kollision am gestrigen Nachmittag meldete der Mann die Angelegenheit erst heute. Nun wird gegen ihn ermittelt.

(ty) Am gestrigen Nachmittag gegen 17.30 Uhr war ein 49-Jähriger aus dem Landkreis München mit seinem Pkw auf der Staatsstraße 2084 – von Scheyern her kommend – in Richtung Ilmmünster unterwegs, als es gekracht hat. Im Bereich der Gemeinde-Grenze kamen ihm laut Polizei bei Dunkelheit drei Fahrzeuge entgegen. Nachdem der Mann dann einen Knall gehört hatte, habe er gesehen, dass sein linker Seitenspiegel nur noch am Wagen hing. Soweit zur Vorgeschichte.

"Aufgrund der Örtlichkeit konnte der Fahrer nach eigenen Angaben nicht sofort anhalten", heißt es von der Pfaffenhofener Polizeiinspektion. Er habe aber gewendet und sei angeblich zwei Mal an der Unfallstelle vorbeigefahren. Dort habe er allerdings keinen anderen Unfall-Beteiligten angetroffen. Der 49-Jährige habe daraufhin seine Fahrt fortgesetzt und den Vorfall dann direkt daheim bei der örtlichen Polizei-Dienststelle angezeigt. Von dort sei die Angelegenheit an die Pfaffenhofener Inspektion weitergemeldet worden.

Heute sei nun bei den Pfaffenhofener Beamten ein 82-Jähriger erschienen und habe ebenfalls eine Unfallflucht angezeigt. Auch an seinem Wagen sei der Seitenspiegel beschädigt gewesen. "Wie sich herausstellte, handelte es sich bei ihm um den bereits gesuchten Unfallfahrer", so ein Polizei-Sprecher. Weil der Rentner den Vorfall erst verspätet gemeldet habe, werde gegen ihn nun wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafrechtlich ermittelt.

Von Seiten der Polizei wird in diesem Zusammenhang betont, dass bei Unfällen grundsätzlich sofort der Austausch von Personalien mit dem Unfallgegner erfolgen sollte. Stehe dieser nicht zur Verfügung und sei ein möglicher Fremdschaden entstanden, so müsse man an der Unfallstelle eine "angemessene Zeit" warten. Zusätzlich bestehe die Möglichkeit, den Unfall unmittelbar bei einer nahe gelegenen Polizei-Dienststelle anzuzeigen. Verspätete Meldungen, die noch binnen 24 Stunden erfolgen, können sich strafmildernd auswirken.


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