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Aus einem Wohn- und Geschäftshaus in Abensberg wurden am gestrigen Abend Bargeld und Schmuck gestohlen.

(ty) Am gestrigen Sonntag ist ein bisher unbekannter Täter in ein Wohn- und Geschäftshaus in Abensberg eingebrochen und hat dabei reichlich Beute gemacht. Laut heutiger Mitteilung des niederbayerischen Polizeipräsidiums wurden Bargeld und Schmuck im Wert eines mittleren fünfstelligen Euro-Betrags gestohlen. Die Landshuter Kripo hat die Ermittlungen übernommen, bittet in diesem Zusammenhang um Hinweise etwaiger Zeugen und gibt außerdem Präventions-Hinweise.

Nach den bisherigen Erkenntnissen der Kriminalbeamten ist das Wohn- und Geschäftsgebäude irgendwann zwischen 17.30 und 19.30 Uhr heimgesucht worden. "Der Unbekannte gelangte in die Wohnung, indem er die Balkontüre im ersten Obergeschoss aufhebelte", teilte ein Polizei-Sprecher mit."Dort durchsuchte er das Wohn- und Schlafzimmer und entwendete Schmuck und Bargeld im Wert eines mittleren fünfstelligen Euro-Betrags." Der obendrein verursachte Sachschaden wurde auf rund 2000 Euro beziffert.

Die Kriminalpolizei Landshut führt die weiteren Ermittlungen in diesem Fall und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung. Die Beamten fragen dazu konkret: Wer hat im genannten Zeitraum im Bereich der Steinbruchstraße verdächtige Wahrnehmungen gemacht oder konnte verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachten? Sachdienliche Hinweise nimmt die Kripo unter der Telefon-Nummer (08 71) 92 52 -0 oder jede andere Polizei-Dienststelle entgegen.

Kripo-Tipps zum Einbruchschutz:

  • Schließen Sie Ihre Haustüre ab, sobald Sie Haus/Wohnung verlassen – auch wenn es nur für kurze Zeit ist.
  • Lassen Sie Fenster und Terrassentüren nicht gekippt.
  • Verstecken Sie Ihren Haustürschlüssel nicht draußen – Einbrecher finden jedes Versteck
  • Sollten Sie Ihren Haustürschlüssel verlieren, wechseln Sie umgehend den Schließzylinder aus.
    Aufmerksamkeit in der Nachbarschaft" Achten Sie auf verdächtige Fahrzeuge/Personen in Ihrer Wohngegend/Straße/Wohnanlage oder auf dem Nachbargrundstück und informieren Sie umgehend die Polizei über 110.
  • Geben Sie keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit, wie zum Beispiel in sozialen Netzwerken oder auf Ihrem Anrufbeantworter.

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