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Wer seine Angelegenheiten nicht oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann, dem wird eine Person zur Seite gestellt, die ihn offiziell vertritt.

(ty) Im Landkreis Pfaffenhofen haben zum Ende des vergangenen Jahres insgesamt 1438 Menschen unter gesetzlicher Betreuung gestanden. Ein Jahr zuvor waren es noch 1348 Personen, wiederum ein Jahr zuvor 1328. Das teilte Richard Lechner, der Leiter des Sachgebiets "Besondere Soziale Angelegenheiten, Senioren" an der Kreisbehörde, heute mit. Bei einer Betreuung werde einem Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen könne, ein so genannter Betreuer zur Seite gestellt, der ihn gesetzlich vertrete.

Die Bestellung eines solchen Betreuers erfolgt nach Angaben des Landratsamts allerdings nicht durch die Betreuungs-Behörde am Landratsamt, sondern durch das Amtsgericht beziehungsweise Betreuungsgericht. "Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungs-Behörde des Landkreises Pfaffenhofen ist dabei die Betreuungsgerichtshilfe, das heißt die Erstellung eines Sozial-Gutachtens einschließlich dem Betreuer-Vorschlag als Entscheidungs-Voraussetzung für den Betreuungsrichter", erläutert Lechner.

"Bei der Auswahl der Betreuer versuchen wir möglichst dem Wunsch des zu Betreuenden nachzukommen", erklärt Lechner. "In der Regel übernehmen Angehörige, wie zum Beispiel Ehepartner oder Kinder, die Aufgaben des Betreuers." Falls sich keine geeignete Person finde, werde ein berufsmäßiger Betreuer bestellt.

Im vergangenen Jahr wurden von der Betreuungs-Behörde am Pfaffenhofener Landratsamt insgesamt 524 Sozial-Gutachten erstellt. Die Zahl bleibe damit weiter auf einem hohen Niveau, hieß es heute. Im Jahr zuvor waren 466 solcher Sozial-Gutachten erstellt worden, im Jahr 2017 waren es 488.


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