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Erfahrungsgemäß setzen sich trotz aller Warnungen zur Hochzeit des Faschings wieder etliche Narren berauscht ans Steuer.

(ty) Die Polizei hat heute angekündigt, dass über die Faschingszeit in der Region verstärkt Verkehrs-Kontrollen stattfinden. "Wie in den vergangenen Jahren", so wurde erklärt, werden die Beamten im Zuständigkeits-Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord – zu dem der Landkreis Pfaffenhofen gehört – "auch heuer ein besonderes Augenmerk auf Faschings-Narren haben und in der Hochphase verstärkte Alkohol- und Drogen-Kontrollen durchführen." Nach wie vor stellen Alkohol und Drogen den Angaben zufolge eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr dar. 

Gerade in der "fünften Jahreszeit" sei wieder mit einer Mehrzahl von berauschten Fahrern und damit einhergehend mit einer Häufung von Unfällen zu rechnen. Laut Statistik kam es im vergangenen Jahr im Zuständigkeits-Gebiet des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord während Hauptfaschingszeit zu 34 Verkehrsunfällen unter Alkohol- beziehungsweise Drogen-Einwirkung, wobei 18 Menschen verletzt wurden. Die Gesetzeshüter stellten zudem 84 Alkohol- und 28 Drogendelikte ohne Unfallfolgen fest. In der Folge mussten 59 Fahrer ihren Führerschein an Ort und Stelle abgeben. 

"Die Zahlen belegen eindrucksvoll die Notwendigkeit polizeilicher Kontrollen, um schwere Verkehrsunfälle unter Einfluss von Rauschmitteln zu verhindern", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. "Neben der möglichen Gefährdung beziehungsweise Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer ergeben sich auch teils empfindliche Strafen für Fahrten in berauschtem Zustand", so ein Sprecher. Dazu sollte man folgendes wissen: Bereits ab 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum sieht der Bußgeld-Katalog eine Geldbuße von wenigstens 500 Euro, zwei Strafpunkte in der Verkehrssünder-Kartei und mindestens ein Monat Fahrverbot vor.

Noch teurer wird es, wenn man sich wegen einer Straftat vor Gericht verantworten muss. Dies ist der Fall, wenn jemand ein Fahrzeug mit mehr als 0,3 Promille oder unter Drogeneinfluss steuert und dabei einen Verkehrsunfall verursacht. Ab einem Wert von 1,1 Promille, der so genannten absoluten Fahruntauglichkeit, liegt in jedem Fall eine Straftat vor, auch wenn kein Unfall passiert – das Strafverfahren zieht neben einer satten Geldstrafe auch regelmäßig einen längeren Führerschein-Entzug nach sich. 

Bedenken sollte man laut Polizei außerdem, dass der Verlust des Führerscheins neben den rechtlichen Sanktionen auch erhebliche Auswirkungen im Privatbereich – zum Beispiel auf den Arbeitsplatz – haben kann.  

Damit die Faschings-Gaudi nicht zur bösen Überraschung wird, gibt die Polizei folgende konkreten Ratschläge:

  • Genießen Sie die närrische Zeit und feiern Sie nach Lust und Laune – aber ohne Alkohol und Drogen am Steuer!
  • Klären Sie vor dem Feiern ab, wer auf den Genuss von Alkohol verzichtet oder wie Sie sicher anderweitig nach Hause kommen.
  • Greifen Sie nach Alkohol-Genuss auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zurück.
  • Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nie in ein Fahrzeug ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrzeugführer unter Alkohol- oder Drogen-Einfluss steht.
  • Unterschätzen Sie auch am Tag danach nicht die Wirkung von Restalkohol, nur etwa 0,1 Promille baut der Körper pro Stunde ab.

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