Pfaffenhofener Mieterverein äußert weiteren Vorwurf: "baurechtswidrige Zustände". Der Vorsitzende Johannes Gold verwendet gar den Begriff "Schwarzbau".
(ty) Schwere Vorwürfe erhebt der Pfaffenhofener Mieterverein an die Adresse der Ilmtalklinik-GmbH mit ihren beiden Krankenhäusern in Pfaffenhofen und Mainburg, die von den Landkreisen Pfaffenhofen (85 Prozent) und Kelheim (15 Prozent) getragen wird. Die Klinik habe offenbar den Mietern im Personal-Wohnheim in Pfaffenhofen rechtswidrig die Mieten erhöht. "Auch die Kündigungen aller Bewohner, die nicht oder nicht mehr für die Ilmtalklinik arbeiten, sollen rechtswidrig sein", so der Verein. Man erwarte, dass die zuviel bezahlten Beträge an die Betroffenen zurück erstattet werden. Im Raum steht laut Mieterverein auch ein Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften. Der Vorsitzende Johannes Gold verwendet sogar den Begriff "Schwarzbau". Die Klinik-GmbH kündigte eine Stellungnahme an.
Die Ilmtalklinik betreibe in der Nähe des Pfaffenhofener Krankenhauses zwei Häuser, in denen Mitarbeitern günstiger Wohnraum zur Verfügung gestellt werden solle, erklärt der Mieterverein in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung, die den unmissverständlichen Titel trägt: "Ilmtalklinik: rechtswidrige Miet-Erhöhungen und Kündigungen im Personal-Wohnheim."
Zuletzt sei eine neue Strategie der seit Jahren in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Klinik-GmbH vorgestellt worden, nach der mit der Zahlung von Prämien für neue Mitarbeiter Fachkräfte für das Krankenhaus gewonnen werden sollten. "Wie es dazu passt, dass die Klinik ihren Mitarbeitern die Mieten im Personal-Wohnheim – rechtswidrig – um zirka 20 Prozent erhöht, bleibt deren Geheimnis", erklärt Johannes Gold, der Vorsitzende des Pfaffenhofener Mietervereins.
Aufgrund der Miet-Erhöhungen hätten sich einige Bewohner des Personal-Wohnheims an den Mieterverein gewendet. "Diese Miet-Erhöhungen waren alle gleich. Und zwar rechtswidrig", so Gold. Der Mieterverein erklärt: "Für Pfaffenhofen gilt bekanntlich eine Kappungs-Grenze, nach der eine Miet-Erhöhung höchstens 15 Prozent betragen darf. Außerdem muss bei Mieterhöhungen seit 2016 der offizielle Mietspiegel für Pfaffenhofen herangezogen werden." Auch diese gesetzliche Vorschrift habe die Ilmtalklinik nicht beachtet, prangert der Verein an.
Begründet worden seien die Miet-Erhöhungen – so der Mieterverein weiter – gegenüber den Mietern vielmehr mit einem Ausdruck aus dem Immobilien-Portal "Immowelt" mit der Überschrift "Mietspiegel". Johannes Gold findet deutliche Worte: "Wenn ein privater Vermieter eine gesetzliche Vorschrift nicht einhält, weil er sie vielleicht nicht kennt, ist das eine Sache. Von einer öffentlichen Einrichtung, die zu 85 Prozent dem Landkreis gehört, erwarten wir eigentlich, dass sie sich an Gesetze hält."
Den betroffenen Mietern sei vom Pfaffenhofener Mieterverein geraten worden, "die rechtswidrigen Miet-Erhöhungen nicht zu beachten und weiter die Miete wie bisher zu bezahlen". Gold erklärt weiter: "Wir wissen allerdings nicht, wie viele Mieter die Miet-Erhöhungen aus Angst um ihren Arbeitsplatz einfach hingenommen haben, und erwarten, dass die Ilmtalklinik die zu hoch bezahlten Mieten allen betroffenen Bewohnern zurückzahlt." Diese Position sei bei der gestrigen Mitglieder-Versammlung des Vereins beschlossen worden.
"Auch die Kündigungen, die alle Bewohner erhalten haben, die keine Mitarbeiter der Klinik sind, sollen rechtswidrig sein", ließ der Mieterverein heute wissen. "Bekanntlich hatte die Ilmtalklinik bekanntgegeben, dass allen externen Bewohnern gekündigt worden sei." Davon seien auch Krankenschwestern betroffen, die 35 Jahre für die Klinik gearbeitet haben und demnächst in Rente gehen, weiß Gold. Er moniert: "Diese Bewohner sollten jetzt mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf die Straße gesetzt werden."
Die Mietverhältnisse im Personal-Wohnheim laufen nach Erkenntnissen des Mietervereins allerdings zum Teil bereits seit 20 Jahren. "Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall nach den gesetzlichen Vorschriften mindestens neun Monate." Grundsätzlich sei es möglich, dass die Klinik einzelne Mietverhältnisse kündige, wenn der Wohnraum für Angestellte benötigt werde. Dies sei hier allerdings zweifelhaft, so der Mieterverein.
"Denn den Kündigungen war zur Begründung ein Schreiben des Landratsamts Pfaffenhofen beigefügt", heißt es weiter. Und demnach, so erklärt der Verein, stehe die Vermietung an Bewohner, die nicht für die Klinik arbeiten, nicht im Einklang mit den baurechtlichen Vorschriften. "Der Bebauungsplan der Stadt Pfaffenhofen für das Gebiet um die Ilmtalklinik sieht nach Auskunft des Landratsamts keine Wohnnutzung vor, mit Ausnahme von Wohnheimen für Angestellte der dort ansässigen Betriebe", erklärt der Mieterverein.
"Wenn man ein Gebäude vermietet, für das keine Wohnnutzung genehmigt ist, nennt man das einen Schwarzbau", erklärt Gold zu der angeblich angeführten Begründung für die Kündigungen. "Das Landratsamt als Bauaufsichts-Behörde kann der Klinik hier echte Probleme machen, wenn es will: nämlich eine Nutzungs-Untersagung verhängen", so Gold. "Das heißt, bereits morgen die Tür zum Personal-Wohnheim zusperren."
Die "baurechtswidrigen Zustände" seien allerdings von der Ilmtalklinik zu verantworten und dürften nicht auf dem Rücken der Mieter ausgetragen werden, stellt der Pfaffenhofener Mieterverein klar. "Die Klinik ist in diesem Fall verpflichtet, für Ersatz-Wohnraum zu sorgen, also andere Wohnungen anzumieten und alle Umzugs-Kosten zu bezahlen", proklamiert der Verein.
"Alle betroffenen Bewohner, die noch nicht von uns oder durch einen eigenen Anwalt rechtlich vertreten werden, können sich gerne an uns wenden", sagt Johannes Gold. Denn "wegen der Rechtsverstöße" sollten nach Dafürhalten des Mietervereins "alle von der Ilmtalklinik ausgesprochenen Kündigungen sorgfältig individuell geprüft werden".
Unsere Zeitung hat am heutigen Nachmittag sowohl das Pfaffenhofener Landratsamt als auch die Ilmtalklinik-GmbH mit den vom Pfaffenhofener Mieterverein erhobenen Vorwürfen konfrontiert. Mit einer offiziellen Stellungnahme sei am morgigen Donnerstag zu rechnen, wurde von Seiten der Klinik-GmbH erklärt.