Die angerückten Beamten trafen vor Ort auf zehn Personen, die noch weitere Gäste erwarteten. Es hagelte Anzeigen.
(ty) Die Beamten von der Polizeiinspektion in Schrobenhausen haben am gestrigen Sonntag die ersten Verstöße in ihrem Zuständigkeits-Bereich gegen die in Zusammenhang mit der Corona-Virus-Krise in ganz Bayern geltenden Ausgangs-Beschränkungen zu Protokoll nehmen müssen. Die beiden Veranstalter einer Party erwartet laut heutiger Mitteilung jetzt eine Strafanzeige, die Gäste müssen sich indes auf eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Infektions-Schutz-Gesetz einstellen.
Laut heutiger Mitteilung war am Vormittag gegen 11.30 Uhr bei der Schrobenhausener Inspektion die anonyme Mitteilung über eine gerade laufende Geburtstags-Feier eingegangen. Bei der Überprüfung vor Ort trafen die Beamten dann nach eigenen Angaben auf insgesamt zehn Personen, die noch weitere fünf bis zehn Gäste erwarteten, um einen Geburtstag im Familienkreis nachzufeiern. "Diese Feier musste bei den teilweise nicht einsichtigen Gästen aufgelöst werden", so ein Polizei-Sprecher.
In ganz Bayern gilt seit dem gestrigen Samstag, 0 Uhr, wegen der Virus-Pandemie für zunächst zwei Wochen eine vorläufige Ausgangs-Beschränkung. "Damit ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur noch bei triftigen Gründen erlaubt – insbesondere zur Ausübung des Berufs", erklärt Gesundheits-Ministerin Melanie Huml. Außerdem seien das Einkaufen etwa von Lebensmitteln und Getränken sowie der Arztbesuch weiter möglich.
Erlaubt seien auch Spaziergänge und Sport an der frischen Luft – allerdings nur alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. "Eine Gruppen-Bildung an öffentlichen Plätzen darf es nicht mehr geben." Weitere Infos dazu lesen Sie hier: Kampf gegen Corona: Grundlegende Ausgangs-Beschränkungen in Bayern. Die vollständige Allgemein-Verfügung zur Ausgangs-Beschränkung in Bayern ist zu finden unter diesem Link.