Zwei Mütter und deren Sprösslinge hatten sich in einem Garten zum gemeinsamen Spielen getroffen.
(ty) Bei der Polizeiinspektion von Geisenfeld ist gestern Vormittag telefonisch gemeldet worden, dass sich trotz der derzeit wegen der Corona-Krise in Bayern geltenden Ausgangs-Beschränkungen mehrere Kinder sowie Erwachsene im Garten eines Anwesens an der Tulpenstraße in Baar-Ebenhausen befinden. Bei der Überprüfung des Sachverhaltes vor Ort trafen die Gesetzeshüter dann laut heutiger Mitteilung auf zwei Mütter mit ihren Kindern, die sich dort zum Spielen verabredet hatten.
"Aufgrund der Tatsache, dass die vor Ort festgestellte Personenzahl als Gruppe gewertet werden muss und demnach als Gruppe gegen die vorherrschenden Ausgangs-Beschränkungen verstoßen wurde, muss die Anzeige nun der Justiz übergeben werden", teilte heute ein Polizei-Sprecher mit. Damit steht in diesem Fall sogar eine Straftat im Raum.
Das bayerische Gesundheits-Ministerium hat bekanntlich einen Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen die Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen. Er stehe allen Kreisverwaltungs-Behörden im Freistaat als Richtschnur zur Verfügung, diese seien für den Erlass der einschlägigen Bußgeld-Bescheide zuständig. Die bayerische Polizei sei ebenfalls informiert. Hier fassen wir die wichtigsten Informationen zusammen und führen außerdem auf, bei welchen Verstößen Bußgelder in welcher Höhe drohen: Bayern erlässt Bußgeld-Katalog: So teuer kommen Corona-Verstöße