Damit die Plakatierungswut nicht unerträglich wird, gibt es für die Parteien und Gruppierungen in Pfaffenhofen klare Regeln
(ty) Der Kommunalwahlkampf geht langsam aber sicher in die heiße Phase, das zeigt sich schon an den nun aufgestellten Plakaten. Gewählt wird bekanntlich am 16. März. In der Kreisstadt gibt es eine Regelung, die der Plakatierungswut Einhalt gebieten soll.
Auch Thomas Röder, der Bürgermeisterkandidat der CSU, setzt im Wahlkampf unter anderem auf Plakate.
Demnach dürfen Parteien und Gruppierungen, die auf Kreisebene und Stadtebene vertreten sind, auf Pfaffenhofener Gemeindegebiet jeweils 100 Plakate aufstellen. Parteien und Gruppierungen, die nur auf kreispolitischer oder kommunalpolitischer Ebene aktiv sind, dürfen 50 Plakate auf öffentlichem Grund und Boden platzieren. Das teilte die Pressestelle der Stadt Pfaffenhofen auf Anfrage unserer Zeitung mit. Die genannten Zahlen beziehen sich auf das Stadtgebiet inklusive der Ortssteile. So soll die Plakatierungswut in geregelte Bahnen gelenkt werden.
Allerdings bezieht sich diese Regelung, wie gesagt, nur auf Plakate auf öffentlichem Gemeindegebiet. Und der eine oder andere findige Kandidat wird sich sicher auf Privatgrund noch etwas einfallen lassen...
Die neue Wählergruppe "Gemeinsam für Gemeinwohl" (GfG), die zur Stadtratswahl in Pfaffenhofen antritt, verzichtet indes nach eigenen Angaben grundsätzlich auf jegliche Art von Plakatständer und Großflächenplakate. "Das ist durchaus auch als ein Akt von Gemeinwohl zu verstehen", sagt Spitzenkandidat Manfred "Mensch" Mayer.