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Pfaffenhofener Polizei warnt vor unseriösen Anbietern und gibt konkrete Hinweise, die man im Blick haben sollte.

(ty) "Aktuell häufen sich Betrugsfälle mit einem Bezug zum Internet", teilt die Pfaffenhofener Polizeiinspektion heute mit und vermutet: Die derzeit wegen der Corona-Krise geltenden Ausgangs-Beschränkungen scheinen in der Bevölkerung ein vermehrtes Online-Shoppen auszulösen. "Hier tummeln sich aber nicht nur seriöse Anbieter", betont ein Sprecher. "Neben Fake-Shops werden vor allem Kleinanzeigen-Portale für Betrügereien gern genutzt." Deshalb warnen die Gesetzeshüter einmal mehr vor dubiosen Anbietern und geben mehrere Punkte zu Bedenken.

"Betrüger können sich auf derartigen Portalen mit Fantasie-Personalien problemlos einen Verkäufer-Account anlegen", wird dazu erklärt. Die von den zwielichtigen Gestalten dann auf diesen Portalen angebotenen Schnäppchen würden zwar mit zahlreichen Bildern angepriesen, tatsächlich besäßen die Verkäufer diese Gegenstände aber gar nicht. Melde sich dann ein unvorsichtiger Kaufinteressent, solle dieser stets in Vorkasse gehen – durch Überweisung auf ein Bankkonto oder über einen bekannten Zahlungs-Dienstleister.

"Teilweise werden als scheinbare Sicherheit durch Verkäufer auch noch Kopien von Ausweis-Dokumenten an das Betrugsopfer übermittelt", berichtet die Polizei. "Diese Dokumente stellen sich später als gefälscht heraus – oder es handelt sich um Ausweise unvorsichtiger Internet-Nutzer, welche Kopien ihrer eigenen Dokumente wiederum an die Betrüger übermittelt hatten." Die Zielkonten der Betrüger bei den Zahlungs-Dienstleistern und auch bei Bankhäusern würden ebenfalls mit Fantasie-Personalien – zumeist online – eröffnet.

"Die vereinnahmten Gelder werden unmittelbar über nicht nachvollziehbare Transaktionen von den Tätern abverfügt und sind verloren", warnt ein Polizei-Sprecher. Es werde daher dringend zur persönlichen Abholung der Ware mit Barzahlung geraten. Wenn eine Überweisung unbedingt erforderlich sei, solle man eine abgesicherte Transaktion und keine so genannte Freundschafts-Überweisung über den Zahlungs-Dienstleister durchführen. "Überweisungen auf ein Bankkonto gelten ebenfalls als nicht abgesichert, da man hier überwiesene Gelder nicht einfach zurückholen kann."

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