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Regierung von Oberbayern: Ausreichend medizinisches Personal ist wesentlicher Schlüssel zur Behandlung der infizierten Menschen in den Kliniken.

(ty) Ausreichend medizinisches Personal gilt in der Corona-Krise als ein wesentlicher Schlüssel zur Behandlung der infizierten Menschen in den Kliniken in Bayern. Auch in der allgemeinen Gesundheits-Verwaltung sei medizinisches Personal unter anderem zum Nachweis der Erkrankung und zur Eindämmung der epidemischen Lage von zentraler Bedeutung, heißt es aus der Regierung von Oberbayern. Sie hat daher laut aktueller Mitteilung in den beiden Wochen vor Ostern mehr als 200 Berufserlaubnisse an Ärztinnen und Ärzte aus so genannten Drittstatten beziehungsweise aus EU-Ländern erteilt und ihnen in der aktuellen Situation einen schnellen Zugang zum Beruf ermöglicht.

 

"Zudem wird die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in systemrelevanten Gesundheits-Fachberufen derzeit vorrangig bearbeitet", erklärt die Regierung von Oberbayern in einer Pressemitteilung. "Hierdurch wird sowohl ein Beitrag für eine zuverlässige Krankenversorgung als auch für eine leistungsfähige Arbeit in der Gesundheits-Verwaltung erbracht."

Grundsätzlich müssten neben der beruflichen Qualifikation die erforderlichen Sprachkenntnisse von Antragstellern aus Drittstaaten und aus EU-Ländern verpflichtend nachgewiesen werden, um zum Arztberuf zugelassen zu werden beziehungsweise die Approbation zu erhalten.

Aufgrund der aktuellen Kontakt-Beschränkungen mussten laut Regierung die erforderlichen Fachsprachtests ausgesetzt werden, sodass zunächst auch bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen die Berufszulassung nicht habe erteilt werden können. "Angesichts des akuten Bedarfs an medizinischem Personal war dies jedoch nicht vertretbar", wird dazu betont.

Die Regierung von Oberbayern als zuständige Behörde für die Berufszulassung habe daher in Abstimmung mit dem bayerischen Ministerium für Gesundheit und Pflege einen Maßnahmen-Katalog entwickelt, um unter erleichterten Voraussetzungen interessierten Ärztinnen und Ärzten in der aktuellen Situation eine vorläufige und befristete Berufserlaubnis zu gewähren.

Eine solche für ein Jahr befristete Berufserlaubnis berechtige zur nicht-selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes. Sie sei bayernweit gültig und ermögliche einen Einsatz bei der ärztlichen Patienten-Versorgung in klinischen Einrichtungen unter Anleitung und die Mitarbeit im Aufgabenbereich der Gesundheitsämter. Mit Ablauf der einjährigen Berufserlaubnis seien die ausstehenden Voraussetzungen nachzuholen beziehungsweise nachzuweisen. Dann sei auch eine weitere berufliche Tätigkeit über die Gültigkeit der vorläufigen "Corona-Berufserlaubnis" hinaus möglich.

Unter diesen Vorgaben konnten laut Regierung von Oberbayern in zwei Wochen 158 Berufserlaubnisse an Antragsteller aus so genannten Drittstaaten und 51 Berufserlaubnisse an Antragsteller aus Ländern der EU erteilt werden.

Neben einer ausreichenden Anzahl von Ärzten seien auch qualifiziertes Pflegepersonal, medizinisch-technische Laboratoriums-Assistenten und medizinisch-technische Radiologie-Assistenten dringend erforderlich. Deshalb arbeitet die Regierung von Oberbayern nach eigenem Bekunden zudem mit Hochdruck und unter Zurückstellung anderer Aufgaben an den Entscheidungen über die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in den systemrelevanten Gesundheits-Fachberufen.

"So können möglichst viele Erlaubnisse zum Führen der Berufsbezeichnung erteilt und die Angehörigen dieser Berufsgruppen in der aktuellen Krisensituation schneller eingesetzt werden", heißt es dazu. "Seit Anfang März ergingen über 200 Entscheidungen über die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsabschlüsse in den genannten Gesundheits-Fachberufen."

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick 


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