Zwei Leute mussten die Fete verlassen, weil sie gegen die Ausgangs-Beschränkung verstoßen hatten. Ihnen droht ein Bußgeld.
(ty) Am gestrigen Samstag sind Beamte von der Pfaffenhofener Polizeiinspektion nach Schweitenkirchen gerufen worden, weil dort trotz der Corona-Beschränkungen eine Party gefeiert wurde. In der Wohnung, in der die Fete stieg, trafen die Beamten laut heutiger Mitteilung auf vier Personen mittleren Alters. "Da zwei von ihnen nicht zu dem Hausstand gehörten, mussten diese der Wohnung verwiesen werden", so ein Polizei-Sprecher. Außerdem erwarte die beiden eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Infektions-Schutz-Gesetz. Ihnen droht damit ein Bußgeld.
Das bayerische Gesundheits-Ministerium hat bekanntlich einen Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen die Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen sowie diesen mittlerweile auch noch einmal erweitert. Er steht allen Kreisverwaltungs-Behörden im Freistaat als Richtschnur zur Verfügung, diese sind für den Erlass der einschlägigen Bußgeld-Bescheide zuständig. Die bayerische Polizei ist ebenfalls informiert. Hier fassen wir die wichtigsten Informationen zusammen und führen außerdem auf, bei welchen Verstößen Bußgelder in welcher Höhe drohen: Erweiterter Bußgeld-Katalog in Bayern: So teuer kommen Corona-Verstöße