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Der Traum von der eigenen Abteilung an der Ilmtalklinik ist ausgeträumt, der Klageweg soll nicht weiter beschritten werden. Stattdessen soll eine enge Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten die kindermedizinische Versorgung sicherstellen

(ty) In Sachen Kinderstation für die Ilmtalklinik wird der Landkreis Pfaffenhofen so gut wie sicher nicht den Klageweg weiterbeschreiten. Damit ist klar: Die Pfaffenhofener Klinik wird auf absehbare Zeit keine Kinderstation bekommen. Stattdessen soll die kindermedizinische Versorgung nun durch eine engere Zusammenarbeit zwischen der Klinik und den niedergelassenen Ärzten erreicht werden.

Nachdem das Verwaltungsgericht die Klage des Kreises auf Aufnahme einer Kinderstation in den Krankenhausbedarfsplan abgewiesen hatte,  stand bekanntlich noch die Möglichkeit im Raum, gegen dieses Urteil Berufung zu beantragen. Die meisten Kreistagsfraktionen hatten diesbezüglich relativ schnell abgewunken, doch die CSU und Landrat Martin Wolf (CSU) wollten zuerst einmal das Urteil genauer unter die Lupe nehmen und die Erfolgsaussichten im Falle des weiteren Beschreitens des Klagewegs abklopfen. Das ist nun offenbar geschehen – und weitere juristische Schritte sind vom Tisch, wie aus dem Büro des Landrats nun mitgeteilt wird. Landrat Wolf ist bekanntlich zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats der Ilmtalklinik.

„Nach eingehender Prüfung und Abwägung der Chancen und Risiken wollen Landrat und CSU-Kreistagsfraktion in den anstehenden Sitzungen der Kreisgremien auf einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die Abweisung der Klage auf eine Kinderabteilung an der Ilmtalklinik verzichten“, heißt es in einer soeben veröffentlichten Pressemitteilung aus dem Büro von Wolf. Die Erklärung des Landrats erfolge in Abstimmung mit der CSU-Kreistagsfraktion.

Ausschlaggebend für diese Entscheidung seien nicht zuletzt Gespräche mit den niedergelassenen Ärzten im Kreisverband gewesen. „Gemeinsam wurden konkrete Maßnahmen formuliert, um die Verbesserung der kindermedizinischen Versorgung durch eine engere Kooperation zwischen Klinik und niedergelassene Ärzte zu erreichen“, heißt es in der Mitteilung.

Zunächst sollen demnach in Abstimmung mit der Geschäftsführung, den Ärzten der Ilmtalklinik und den Vertretern der niedergelassenen Ärzte im Landkreis Pfaffenhofen die Eltern, die betreuenden Personen und die Kinder verstärkt und zielgerichtet über die Behandlungsangebote informiert werden. „Wichtig ist hier aufzuzeigen, wann, wer, in welcher Weise Kinder und Jugendliche behandelt und wie nach der Erstbehandlung und -diagnose die weiteren medizinisch notwendigen Maßnahmen fortgeführt werden können“, wird weiter erklärt. Die Information und Aufklärung aller sei ein wichtiger Anfang. Außerdem ist der Mitteilung zufolge beabsichtigt, die niedergelassenen Ärzte sowohl während der Praxiszeiten als auch im Bereitschaftsdienst in die Behandlung der Kinder und Jugendlichen an der Ilmtalklinik einzubeziehen. „Kein Kind und Jugendlicher darf ohne Behandlung abgewiesen werden“, beschreibt Landrat Wolf die Zielsetzung der nun geführten Gespräche.

So soll die Kooperation aussehen

Konkret bedeutet dies laut der heute veröffentlichten Presseerklärung Folgendes: „Während der Praxiszeiten stellen die niedergelassenen Ärzte die notärztliche Kinderversorgung sicher. Die chirurgische Notfallversorgung wurde schon bisher von der Ilmtalklinik geleistet. Außerhalb der Praxiszeiten, an Wochenenden und in der Nacht leisten der ärztliche Bereitschaftsdienst (mit allen teilnehmenden niedergelassenen Ärzten) sowie die Notfallambulanz der Ilmtalklinik die notwendige Notversorgung. In der Ilmtalklinik wird sichergestellt, dass das Kind oder der Jugendliche in jedem Fall von einem Arzt behandelt wird. Je nach Schwere und Art der Erkrankung erfolgt dies in Kooperation mit dem Bereitschaftsdienst des ärztlichen Notdienstes, gegebenenfalls durch telemedizinische Anbindung an eine Kinderklinik bzw. einen Facharzt. Niedergelassene Ärzte sollen für einen Hintergrunddienst gewonnen werden. Wenn es notwendig ist, sollen die Kinder nach der Erstversorgung durch einen qualifizierten Weitertransport in die nächste Kinderklinik gebracht werden.“

„Ziel ist es, durch die künftige engere Kooperation von Ilmtalklinik mit den niedergelassenen Ärzten, die notärztliche Versorgung unserer Kinder und Jugendlichen dauerhaft zu verbessern“, bekräftigt Dr. Roland Halbritter, der als ehemaliger ärztlicher Direktor vermittelnd in die Gespräche eingeschaltet wurde, wie es heißt.

Fraktionschef Reinhard Heinrich fasst die Position der CSU-Fraktion zusammen: „Kein Kind darf abgewiesen werden, die Eltern dürfen in Problemsituationen nicht allein gelassen werden. Durch die Mitarbeit der niedergelassenen Ärzte werden auch die Ärzte und das Pflegepersonal der Ilmtalklinik wirkungsvoll unterstützt.“

„Wir wollen Kinder und Jugendliche fachlich angemessen versorgen und nach der Behandlung nach Hause entlassen beziehungsweise die Weiterbehandlung in Kinderkliniken vorbereiten“, ergänzt Hans Huber, der übergangsweise die Geschäftsführung der Ilmtalklinik übernommen hat.

Zum Hintergrund

Die Pfaffenhofener Ilmtalklinik war mit ihrer Klage im Hinblick auf die Schaffung einer kindermedizinischen Fachabteilung in der Kreisstadt beim bayerischen Verwaltungsgericht in München abgeblitzt. Das Bayerische Verwaltungsgericht München hatte die Klage auf Aufnahme in den Krankenhausplan des Freistaats Bayern abgewiesen. Die Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wurde zunächst nicht zugelassen. Der Rechtsweg ermöglichte aber, dass die Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragt werden könne. Dieser entscheide dann über die Zulassung. Darauf soll nun aber ganz offensichtlich verzichtet werden.

Die Ilmtalklinik hatte bereits im Jahr 2008 für ihre Betriebsstätte in Pfaffenhofen die Aufnahme einer pädiatrischen, also kindermedizinischen Abteilung in den Krankenhausplan des Freistaats Bayern beantragt. Sie hatte ausgeführt, dass insbesondere mit der Einrichtung einer Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin die strukturell notwendigen Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte, flächendeckende kindermedizinische Versorgung der Bevölkerung im Versorgungsgebiet der Ilmtalklinik Pfaffenhofen und des Krankenhauses Mainburg geschaffen und langfristig sichergestellt würden.

Eine wohnortnahe medizinische Versorgung der Kinder sei durch das vorhandene Angebot, im Wesentlichen nur der Kliniken St. Elisabeth Neuburg, nicht gewährleistet, so die Sichtweise aus Pfaffenhofen, und: Es ergebe sich sein erhebliches Versorgungsdefizit, das mit dem Antrag der Ilmtalklinik gedeckt werden solle.

Das Verwaltungsgericht in München war allerdings weder dieser Einschätzung noch dem Begehr aus Pfaffenhofen gefolgt und hat die Klage der Ilmtalklinik abgewiesen. Ein unmittelbarer Anspruch auf Aufnahme von pädiatrischen Planbetten in den Krankenhausplan ergebe sich nicht, hieß es aus München. Und weiter Befand das Gericht: Der Bedarf an kinder- und jugendmedizinischen Betten werde ausreichend durch andere Krankenhäuser sichergestellt, die „in überschaubarer Fahrzeit erreichbar“ seien. Das Gericht verweist dabei auf die Münchner Kliniken sowie weitere Krankenhäuser in Regensburg und Augsburg.

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