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Zwei Vorfälle am gestrigen Vormittag an der Joseph-Fraunhofer-Straße binnen weniger Minuten haben jeweils strafrechtliche Ermittlungen zur Folge.

(ty) An der Joseph-Fraunhofer-Straße in Pfaffenhofen sind offenbar am gestrigen Vormittag die Nerven blank gelegen. Die örtliche Polizeiinspektion ermittelt jedenfalls laut heutiger Mitteilung in zwei Fällen wegen Beleidigung beziehungsweise Nötigung im Straßenverkehr, die sich binnen weniger Minuten ereignet haben. Beide Male soll ein Mittelfinger gezeigt worden sein – im ersten Fall einem 76-Jährigen aus Hettenshausen, im zweiten Fall einem 22-Jährigen aus Hohenwart. Nachfolgend die Details.

Der 76-Jährige ist nach Angaben der Polizei gegen 11.15 Uhr von einem männlichen Fahrer durch Zeigen des ausgestreckten Mittelfingers beleidigt worden. Der Hettenshausener habe sich das Kennzeichen des Fahrzeugs merken können. Außerdem habe er eine detaillierte Personen-Beschreibung abgegeben, als er den Vorfall bei der örtlichen Polizeiinspektion zur Anzeige gebracht habe. "Ob nun der eingetragene Fahrzeug-Halter aus dem schwäbischen Bereich als Täter in Frage kommt, müssen die weiteren Ermittlungen klären", so ein Polizei-Sprecher. Die Ermittlungen wegen Beleidigung laufen.

Zweiter Fall: Der eingangs genannte 22-jährige Hohenwarter wollte laut Polizei gestern gegen 11.30 Uhr mit seinem Pkw in eine Parklücke auf einem Parkplatz steuern, auf dem Beifahrersitz saß dabei seine Mutter. Gleichzeitig näherte sich den Angaben zufolge ein noch nicht identifizierter Verkehrsteilnehmer und fuhr so dicht an den Wagen des jungen Mannes heran, dass dieser Probleme dabei hatte, in die anvisierte Parklücke zu kommen. "Er musste hierzu das Fahrzeug mehrmals rangieren", berichtet die Polizei. Angesichts dessen brannten offenbar dem Unbekannten die Sicherungen durch.

Die Rangiererei gefiel dem Unbekannten anscheinend nicht: Er habe den Mittelfinger in Richtung des jungen Mannes gestreckt sowie gehupt. Nach Angaben der Polizei wird in diesem Fall wegen Beleidigung sowie wegen Nötigung im Straßenverkehr ermittelt. Das Kennzeichen des Wagens, mit dem der Unbekannte unterwegs war, ist den Gesetzeshütern bekannt. Außerdem habe ein unbeteiligter Zeuge das Geschehen wahrgenommen. Die Gesetzeshüter gehen deshalb davon aus, dass der Täter ermittelt sowie zur Verantwortung gezogen werden kann.


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