Diözesen haben Schutz-Konzept mit der bayerischen Regierung abgestimmt. Wir fassen die wichtigsten Regelungen für die Heilige Messe zusammen.
(pba) Das Bistum Augsburg, zu dem Teile des Landkreises Pfaffenhofen gehören, hat gemeinsam mit den (Erz)-Bistümern der Freisinger Bischofs-Konferenz ein mit der bayerischen Staatsregierung abgestimmtes Schutz-Konzept für die öffentliche Feier von Gottesdiensten und zugleich Ausführungs-Bestimmungen für die Diözese vorgelegt. Die Vorschriften gelten ab dem kommenden Montag, 4. Mai. Auch im Erzbistum München und Freising sind öffentliche Gottesdienste ab Montag unter Auflagen wieder möglich, wie der Erzbischof Reinhard Kardinal Marx in einem Dekret festhält. Zu dem Erzbistum gehört auch das Dekanat Scheyern, das praktisch den gesamten südlichen Landkreis Pfaffenhofen umfasst – darunter die Bereiche Reichertshausen, Ilmmünster, Hettenshausen, Jetzendorf, Gerolsbach, Scheyern und Schweitenkirchen.
Kardinal Marx zeigte sich erfreut über diese positive Entwicklung: "Nach einer längeren Zeit ohne die gemeinsame Feier in den Kirchen ist dies für unsere Gemeinden ein wichtiger Schritt. Die Dankbarkeit darüber ist verbunden mit dem Bewusstsein, dass dies nur in guter Weise möglich ist, wenn alle Beteiligten entsprechend dem Schutzkonzept handeln und damit aufeinander Rücksicht nehmen."
"Mir ist sehr bewusst, dass die Auflagen eine große Aufmerksamkeit und hohe Disziplin erfordern", schreibt der ernannte Augsburger Bischof Bertram Meier in einem Brief an die besetzten Pfarrämter und Ordens-Gemeinschaften in seinem Bistum. Es ließen sich jedoch nur so vor dem Hintergrund der Corona-Krise gottesdienstliche Feiern wieder möglich machen, ohne gleichzeitig eine Gefährdung einzugehen.
"Nehmen Sie das Schutz-Konzept und die diözesanen Ausführungs-Bestimmungen unbedingt ernst und setzen Sie sie vor Ort gewissenhaft um", appelliert der künftige Oberhirte des Bistums Augsburg an die Verantwortlichen in den Pfarreien. Er bittet daher alle Priester und Diakone sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um Unterstützung und Loyalität, damit diese Regelungen vor Ort gut kommuniziert und gewissenhaft eingehalten werden. Oberstes Ziel müsse die Vermeidung von weiteren Ansteckungen sein, unterstreicht Meier, dessen Bischofsweihe wegen der Corona-Krise verschoben werden musste.
Für die Eucharistie-Feiern am Sonntag gelte: Sie dürfen in jeder Pfarrei oder Pfarreien-Gemeinschaft vorerst nur in den jeweils zwei größten Kirchen angeboten werden. Wenn es sinnvoll erscheine, könnten in diesen Kirchen auch mehrere Messen in zeitlich angemessenem Abstand gefeiert werden. Dazu erhalten alle Priester der Diözese Dispens zur dreimaligen Zelebration der Heiligen Messe. Da dennoch zu befürchten sei, dass nicht alle Gläubigen sofort und in vollem Umfang am gottesdienstlichen Leben teilnehmen könnten, seien die Katholiken des Bistums Augsburg auch weiterhin von der Pflicht zum wöchentlichen Besuch der Sonntagsmesse entbunden.
"Ich rate sehr, auch hier nicht gleich das volle Programm zu fahren, sondern Schritt für Schritt das gottesdienstliche Leben wieder zu beginnen. Bitte gehen Sie es behutsam an", ruft der designierte Bischof in seinem Begleitschreiben auf. Die Anzahl der erlaubten Gottesdienst-Besucher orientiere sich an den örtlichen Gegebenheiten, heißt es im bayerischen Schutzkonzept. Ein Mindestabstand von zwei Metern sei unbedingt einzuhalten und solle durch eine klare Markierung von Abständen und Laufwegen, der Sperre jeder zweiten/dritten Kirchenbank sowie einer Einlass-Kontrolle am Eingang gewährleistet werden. Für alle Gottesdienst-Besucher besteht Maskenpflicht.
Zunächst werde zudem empfohlen, auf die Kommunion-Austeilung in der Eucharistie-Feier zu verzichten. Erst in einem zweiten Schritt solle dann die Kommunion-Spendung ermöglicht werden. "Dies wäre dann für unser Bistum ab dem Hochfest Christi Himmelfahrt, am 21. Mai 2020. Ab diesem Zeitpunkt soll in jedem Fall die Kommunion-Austeilung in der im Schutz-Konzept genannten Form überall stattfinden", steht in den diözesanen Bestimmungen. Darüber hinaus dürfe die Gottesdienst-Dauer von 60 Minuten nicht überschritten werden. Der liturgische Dienst solle auf ein absolutes Mindestmaß heruntergefahren werden.
Im Besonderen sei Chor- oder Gemeinde-Gesang möglichst zu vermeiden. Nach jedem Gottesdienst sollen außerdem die Bankreihen gründlich gereinigt werden. Die vor den Ausgangs-Beschränkungen geltenden Schutzmaßnahmen in Gottesdiensten bleiben weiterhin gültig. Dies betreffe vor allem den Verzicht auf den Friedensgruß, das Mitbringen eigener Gesangbücher sowie das Leeren von Weihwasser-Kesseln.
"Das Gotteslob muss selbst mitgebracht werden", stellt auch die Erzdiözese München und Freising in einer Pressemitteilung klar. "Auf Chorgesang wird verzichtet, Schola-Gesang, Solisten und kleine Ensembles ohne Blasinstrumente sind möglich. Die Kommunion wird nur als Handkommunion ausgeteilt. Der Priester trägt dabei Mund-Nasen-Bedeckung." Auch Taufen und Trauungen sowie Requien und Trauer-Gottesdienste können unter Einhaltung der Abstands- und Hygiene-Regelungen des Infektions-Schutz-Konzepts gefeiert werden.
Alle Erstkommunion-Feiern werden in der Erzdiözese München und Freising bis Pfingsten, alle Firmungen bis zum Ende der Sommerferien aufgeschoben. Da es nach derzeitigem Stand wenig wahrscheinlich sei, dass die Feiern dann im gewohnten großen Rahmen stattfinden können, werde den Pfarreien empfohlen, über eine Aufteilung in mehrere kleinere Gruppen an unterschiedlichen Terminen nachzudenken sowie entsprechende Termine zu suchen.
Pfarrfeste und Ausflüge müssten bis auf weiteres abgesagt werden. Es werde dringend empfohlen, Bittgänge und Wallfahrten mindestens bis zum Ende der Pfingstferien abzusagen. Beichten und Seelsorge-Gespräche sollten nur nach individueller Termin-Vereinbarung sowie unter Wahrung der Abstandsregeln erfolgen. Die Nutzung eines Beichtstuhles sei daher bis auf weiteres nicht möglich, heißt es weiter.
"Die seelsorgliche Begleitung für alte und kranke Menschen sowie für Sterbende soll im Rahmen der geltenden Vorschriften gewährleistet werden", meldet die Erzdiözese. Dazu seien die Krankenhaus- und Heimseelsorger weiter in den jeweiligen Eirichtungen präsent. In den Pfarreien könnten die Seelsorger bei Bedarf auch zur speziell ausgebildeten Corona-Einsatz-Gruppe Kontakt aufnehmen. Sie stehe rund um die Uhr für den Dienst bei mit dem Corona-Virus Infizierten oder Covid-19-Erkrankten zur Verfügung.
"Fronleichnams-Prozessionen mit der Gemeinde werden in diesem Jahr nicht stattfinden", erklärt das Erzbistum München Freising. Am Fronleichnamstag (11. Juni) werde unter Einhaltung des Infektions-Schutz-Konzeptes in den Kirchen die Heilige Eucharistie gefeiert. Nach der Kommunion könne das Allerheiligste am Altar ausgesetzt werden. Nach dem Segen für die Gläubigen könne der Priester ohne sie vor den Eingang der Kirchentüre ziehen und dort für den Ort den eucharistischen Segen spenden.