Beamte der örtlichen Polizeiinspektion haben allein gestern zehn Leute ertappt, die entgegen der Ausgangs-Beschränkungen gehandelt haben.
(ty) Fall 1: Am gestrigen Nachmittag gegen ist Beamten der örtlichen Polizeiinspektion ein Pkw aufgefallen, "welcher anscheinend ziellos durch die Innenstadt von Schrobenhausen fuhr". Das Auto wurde gegen 15.35 Uhr in der Lenbachstraße gestoppt und überprüft. In dem Fahrzeug befanden sich laut heutiger Mitteilung drei Einheimische im Alter von jeweils 24 Jahren. "Da sie in drei verschiedenen Hausständen wohnen und keinen triftigen Grund für das Verlassen ihres Hauses vorweisen konnten, müssen sich alle drei nun wegen einer Ordnungswidrigkeit im Sinne des Infektions-Schutz-Gesetzes verantworten. Den drei jungen Leuten droht damit ein Bußgeld.
Fall 2: Ebenfalls am gestrigen Nachmittag, und zwar gegen 16 Uhr, stellten die Gesetzeshüter auf der Gerolsbacher Straße in Schrobenhausen eine Gruppe von insgesamt fünf Personen fest. Laut heutiger Mitteilung handelt es sich um junge Leute im Alter zwischen 16 und 21 Jahren, die in Schrobenhausen, im Gemeinde-Bereich von Brunnen beziehungsweise im Gemeinde-Gebiet von Ehekirchen leben. Jedenfalls, so fasst ein Polizei-Sprecher zusammen: "Sie wohnen in verschiedenen Hausständen und hatten keinen triftigen Grund für ihr Treffen." Auch sie müssen wegen eines Verstoßes gegen die Ausgangs-Beschränkungen mit einer Bußgeld-Anzeige rechnen.
Fall 3: Die Bewohner einer Asylbewerber-Unterkunft an der Bürgermeister-Götz-Straße in Schrobenhausen hatten am späten gestrigen Abend gegen 23 Uhr den Sicherheitsdienst darauf aufmerksam gemacht, dass sich in der Unterkunft zwei Personen aufhalten würden, die dort nicht wohnen. Die angerückten Polizisten stellten laut heutiger Mitteilung dann tatsächlich zwei in Schrobenhausen lebende Bulgaren fest, die einen Bewohner der Asyl-Unterkunft besucht hatten. Auch diesen beiden steht eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Infektions-Schutz-Gesetz ins Haus; sie müssen ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen.
Das bayerische Gesundheits-Ministerium hat bekanntlich einen Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen die Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen sowie diesen mittlerweile auch noch einmal erweitert. Er steht allen Kreisverwaltungs-Behörden im Freistaat als Richtschnur zur Verfügung, diese sind für den Erlass der einschlägigen Bußgeld-Bescheide zuständig. Die bayerische Polizei ist ebenfalls informiert. Hier fassen wir die wichtigsten Informationen zusammen und führen außerdem auf, bei welchen Verstößen Bußgelder in welcher Höhe drohen: Erweiterter Bußgeld-Katalog in Bayern: So teuer kommen Corona-Verstöße