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Dem Pkw-Lenker aus dem Kreis Pfaffenhofen blüht umfangreicher strafrechtlicher Ärger. Ermittelt wird auch gegen die Beifahrerin (29).

(ty) Am gestrigen Abend haben Polizeibeamte in Ingolstadt im Zuge einer umgehend eingeleiteten Fahndung einen betrunkenen Autofahrer gestellt, der sich nach einem Verkehrsunfall aus dem Staub gemacht hatte. Auf den 47-Jährigen aus dem Landkreis Pfaffenhofen, der obendrein gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, kommt jetzt umfangreicher strafrechtlicher Ärger zu. Ermittelt wird außerdem gegen die 29-jährige Beifahrerin, ihr wird illegaler Besitz von Drogen zur Last gelegt.

Eine Grundstücks-Eigentümerin aus der Kipfenberger Straße in Ingolstadt-Etting hatte bei der Polizei gemeldet, dass gegen 20.40 Uhr ihr Gartenzaun von einem Auto angefahren worden sei. Der Unfall war laut Polizei von einer unbeteiligten Zeugin beobachtet worden, die dann auch Hinweise auf das Verursacher-Fahrzeug geben konnte. "Die Sofort-Fahndung nach dem flüchtigen VW-Golf verlief erfolgreich", berichtete heute ein Polizei-Sprecher. Streifenbeamte der örtlichen Polizeiinspektion machten den gesuchten Pkw im Stadtgebiet von Ingolstadt ausfindig.

Der Alkohol-Test bei dem – aufgrund der Zeugen-Aussagen ermittelten – mutmaßlichen Golf-Lenker ergab dann laut Mitteilung der Gesetzeshüter "einen Wert von weit über einem Promille". Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille eine Straftat vor, selbst wenn kein Verkehrsunfall passiert. Außerdem sei der 47 Jahre alte Mann, der aus dem Landkreis Pfaffenhofen stammt, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Doch nicht nur er steht nun im Visier der Ermittler, sondern auch seine Beifahrerin.

Während der Kontrolle seien nämlich bei der 29-Jährigen "geringe Mengen Marihuana "aufgefunden worden, heißt es von der Polizei. Der Frau werde deshalb nun illegaler Drogenbesitz vorgeworfen. Der alkoholisierte 47-Jährige musste, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Ihm steht nun ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bevor. 


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