In den vergangenen Wochen sind vermehrt Betrugs-Anzeigen eingegangen. Hinweise der Polizei.
(ty) Im Zuge der wegen der Corona-Pandemie gelten Einschränkungen tätigen viele Menschen ihre Einkäufe vermehrt online. "Gesellschaftsspiele, Homeoffice-Technik und zum Beispiel Spiele-Konsolen finden im Internet aktuell reißenden Absatz", heißt es von der Polizei. Das rufe allerdings auch Betrüger auf den Plan, die versuchen, ihre ahnungslosen Opfer um Geld zu bringen. In den vergangenen Wochen nahmen die Kriminalbeamten im Zuständigkeits-Bereich des Polizeipräsidium Oberbayern-Nord, zu dem auch der Kreis Pfaffenhofen gehört, vermehrt Betrugs-Anzeigen auf. Die Kripo berichtet heute von konkreten Fällen, warnt einmal mehr vor Fake-Shops und gibt konkrete Tipps.
Seit Mitte des vergangenen Monats – also binnen etwa vier Wochen – wurden laut aktuellen Angaben im nördlichen Oberbayern insgesamt 141 Fälle von Warenbetrug durch falsche Online-Shops angezeigt. Der für die Opfer entstandene Schaden liege bei rund 46 600 Euro. "Auffällig war, dass meist Artikel bestellt wurden, die zu dieser Zeit aufgrund der Schließungen nicht im Einzelhandel erhältlich waren", berichtet ein Polizei-Sprecher. "Oft handelte es sich hierbei beispielsweise um elektronische Geräte oder auch Fahrräder."
Viele Bürger seien auf die so genannten Fake-Shops hereingefallen und bestellten die Waren online bei augenscheinlich seriösen Händlern. "Als dann die gekauften Produkte nicht geliefert wurden, kam Misstrauen auf und sie erstatten Anzeige wegen Betrugs", fasst man beim Polizeipräsidium Oberbayern-Nord zusammen. Über zwei Fälle wird explizit berichtet.
Ein 49-jähriger Mann aus Markt Schwaben fiel zum Beispiel auf die Betrugsmasche herein. Er hatte laut Polizei Anfang dieses Monats bei einem dubiosen Online-Shop eine Spiele-Konsole für rund 260 Euro bestellt und auch per Sofort-Überweisung bezahlt – die erhoffte Ware aber nicht erhalten.
Ähnlich sei es einem 47 Jahre alten Eichstätter ergangenen, der Ende des vergangenen Monats ein Mountainbike im Wert von mehr als 430 Euro auf einer Internetseite für Fahrrad-Bedarf bestellt hatte. "Das ahnungslose Opfer überwies nach Erhalt einer Bestell-Bestätigung den Betrag auf ein spanisches Bankkonto", heißt es dazu. "Nur wenige Tage später war der Shop nicht mehr online und eine Kontakt-Aufnahme zu dem Verkäufer nicht möglich."
Immer wieder fallen Verbraucher im Internet auf so genannte Fake Shops herein – sie bekommen weder Ware geliefert noch ihr Geld zurück. In diesem Zusammenhang gibt die Kripo einige Tipps. Fake-Shops seien betrügerisch angelegte Online-Shops, die im Regelfall nur für wenige Tage online sind und Produkte meist zu vergünstigten Preisen anbieten. Nach einer Zahlung mittels Vorauskasse werde die versprochene Ware nicht geliefert und der Shop verschwinde wieder aus dem Internet.
"Bis vor einiger Zeit waren Fake-Shops vielfach am fehlenden Impressum, keinen Angaben im Bereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder an Rechtschreibfehlern vergleichsweise einfach zu erkennen", erklärt die Kripo. "Das hat sich geändert, da die Betrüger immer professioneller vorgehen und mittlerweile Shops erstellen, die nicht so leicht zu erkennen sind."
Hinweise der Polizei:
- Bezahlen Sie nicht mittels Überweisung (Vorauskasse).
- Seien Sie besonders vorsichtig, wenn die Vorauskasse auf ein ausländisches Konto gezahlt werden soll.
- Seriöse Shops bieten meist auch einen Bezahlservice oder Möglichkeiten mit Käuferschutz an
- Bei einem außergewöhnlich günstigen Angebot sollten Sie nicht schnell kaufen, sondern hellhörig werden.
- Überprüfen Sie den Namen des Shops über eine Suchmaschine im Internet (kombinieren Sie auch den Namen des Shops mit den Wörtern "Erfahrungen" oder "Betrug").
- Achten Sie darauf, dass der Shop über eine erreichbare Kunden-Hotline verfügt (Anrufen und persönliche Abholung anfragen, auch wenn Sie dies nicht beabsichtigen).
Wer zum Opfer wird...
Sofern Sie schon Geld überwiesen haben, rät die Polizei: Informieren Sie umgehend Ihre Bank und versuchen Sie das Geld zurückzufordern. Es ist aber Eile geboten, da erlangte Gelder jederzeit durch die Täter abgehoben werden können. Zeigen Sie den Vorgang zudem schnellstmöglich bei einer Polizei-Dienststelle an und bringen Sie Unterlagen wie zum Beispiel eine Kaufbestätigung mit oder nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Anzeigen-Erstattung. Weitere Infos der Polizei zum sicheren Online-Einkauf finden Sie unter diesem Link.