Laut Polizei hielten sich nach 22 Uhr noch Gäste dort auf, außerdem wurden Mindestabstände nicht eingehalten.
(ty) Mehrere Verstöße gegen die Regelungen des Infektions-Schutz-Gesetzes, die zum Zwecke der Eindämmung der Corona-Pandemie gelten, sind am gestrigen Abend in einem Schrobenhausener Gastronomie-Betrieb festgestellt worden. Gegen 22.25 Uhr hielten sich nach Angaben der örtlichen Polizeiinspektion noch Gäste in dem Lokal auf, obwohl es bereits deutlich nach 22 Uhr war. "Zum anderen haben sich vier Personen ohne die erforderlichen Mindestabstände an einem Tisch aufgehalten, obwohl sie nicht zum gleichen Haushalt gehören", so ein Polizei-Sprecher. "Sowohl der Inhaber des Lokals, als auch seine Gäste erhalten jeweils eine Anzeige."
Das bayerische Gesundheits-Ministerium hat bekanntlich einen Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen die Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen sowie diesen mittlerweile auch erweitert. Er steht allen Kreisverwaltungs-Behörden im Freistaat als Richtschnur zur Verfügung, diese sind für den Erlass der einschlägigen Bußgeld-Bescheide zuständig. Die bayerische Polizei ist ebenfalls informiert. Hier fassen wir die wichtigsten Informationen zusammen und führen außerdem auf, bei welchen Verstößen Bußgelder in welcher Höhe drohen: Erweiterter Bußgeld-Katalog in Bayern: So teuer kommen Corona-Verstöße