Sie weigerten sich heute Nacht, beim Besuch einer Spielhalle die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
(ty) Zwei Männer im Alter von 49 und 34 Jahren haben sich in der Nacht zum heutigen Sonntag offenbar beharrlich geweigert, während des Besuchs einer Spielhalle in Geisenfeld die wegen der Corona-Krise vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Gegen 0.25 Uhr wurden deshalb die Beamten von der örtlichen Polizeiinspektion informiert. Sie rückten daraufhin in der Lokalität an der Maximilianstraße an.
Wie es heißt, waren die beiden polnischen Staatsbürger, die in Geisenfeld wohnen, trotz mehrfacher Aufforderung durch das Spielhallen-Personal, der derzeit geltenden Pflicht zum Tragen einer Maske nicht nachgekommen. Letztlich waren die Gesetzeshüter verständigt worden. Die nahmen die Angelegenheit auf. Mit dem Ergebnis, dass die beiden Männer nun mit einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Infektions-Schutz-Gesetz rechnen müssen. Ihnen droht damit ein Bußgeld.
Das bayerische Gesundheits-Ministerium hat bekanntlich einen Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen die Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen sowie diesen mittlerweile auch erweitert. Er steht allen Kreisverwaltungs-Behörden im Freistaat als Richtschnur zur Verfügung, diese sind für den Erlass der einschlägigen Bußgeld-Bescheide zuständig. Die bayerische Polizei ist ebenfalls informiert. Hier fassen wir die wichtigsten Informationen zusammen und führen außerdem auf, bei welchen Verstößen Bußgelder in welcher Höhe drohen: Erweiterter Bußgeld-Katalog in Bayern: So teuer kommen Corona-Verstöße