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Darauf weist der CSU-Abgeordnete Karl Straub hin: Die Kommunen könnten die Voraussetzungen schaffen.

(ty) Der Landtags-Abgeordnete Karl Straub (CSU) weist in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung darauf hin, dass es eine Möglichkeit gebe, verkaufsoffene Sonntage, die wegen der Corona-Pandemie ausgefallen sind, nachzuholen. Unter Verweis auf die Rechtssprechung erklärt der Wolnzacher, dass man zwar nicht so einfach die Läden am Sonntag öffnen kann. Allerdings bietet sich seinen Ausführungen zufolge den Kommunen durchaus das Handwerkszeug, um die Voraussetzungen zu schaffen. 

Das auch in Bayern geltende Ladenschlussgesetz des Bundes lasse verkaufsoffene Sonntage nur aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen für höchstens fünf zusammenhängende Stunden zu, heißt es aus Straubs Büro. Nach der so genannten ständigen Rechtsprechung müsse die Veranstaltung beziehungsweise der Markt dabei die "Hauptattraktion" sein und die geöffneten Verkaufsstellen dürften nur einen Anhang dazu bilden. Bei entsprechendem Anlassbezug sei jedoch sozusagen ein Nachholen ausgefallener verkaufsoffener Sonntage zulässig.

 

Die Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage sei, so der CSU-Abgeordnete weiter, nach Paragraf 14, Absatz 1, Satz 2 des Ladenschluss-Gesetzes im Freistaat die Sache der Kommunen. "Diese sind auch befugt, die dazu notwendigen Veranstaltungen festzusetzen", verdeutlicht Straub. Auf diesem Wege könnten seinen Worten zufolge somit die wegen der Corona-Einschränkungen ausgefallenen verkaufsoffenen Sonntage praktisch im Nachhinein veranstaltet werden. "Kommunales Recht kann durch Beschluss des Gemeinde- oder Stadtrats vergleichsweise einfach und flexibel angepasst werden", so Straub.

 

Damit bekämen, führt der Landtags-Politiker aus, der um dringend notwendigen Umsatz kämpfende Handel und das ebenso betroffene Gewerbe einen weiteren dringend benötigten Schwung. "Natürlich ist mir bewusst, dass das kein Allheilmittel ist, aber es sollte nichts unversucht bleiben, insbesondere der regionalen Wirtschaft wieder auf die Beine zu helfen", erklärt Straub. Ansonsten stehe er weiterhin hinter dem Sonntagsschutz, "der als religiöses Kulturgut grundsätzlich ein Tag der Ruhe und Erholung bleiben sollte".

Zum Hintergrund wird in der Mitteilung von Straub erläutert: "Grundgesetzlich verankert ist der Sonntagsschutz, den auch die bayerische Verfassung besonders normiert. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet der verfassungsrechtliche Sonntagsschutz eine anlasslose Sonntagsöffnung aus rein wirtschaftlichem Interesse. Diese Vorgaben sind auch in landesrechtlichen Regelungen zu berücksichtigen, weshalb auch die Ladenöffnungs-Gesetze der Länder keinen anlasslosen Sonntagsverkauf ermöglichen."

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