Es geht um etliche Fahrrad-Diebstähle in den vergangenen Wochen. Auch mehrere Bauwagen-Aufbrüche werden dem Jugendlichen angelastet.
(ty) Den Beamten von der Schrobenhausener Polizeiinspektion ist es laut heutiger Mitteilung gelungen, eine Serie von Fahrrad-Diebstählen im Gemeinde-Bereich von Karlskron aufzuklären. Wie es heißt, führten mehrere Zeugen-Hinweise zu einem 16-Jährigen. Der habe schließlich zehn Drahtesel-Diebstähle, einen E-Scooter-Diebstahl sowie einen Geld-Diebstahl zugegeben. Für die Gesetzeshüter ist der Schüler kein Unbekannter – Stichwort: Bauwagen-Aufbrüche.
Seit März waren in der Gemeinde Karlskron aus Grundstücken und nicht versperrten Garagen immer wieder Zweiräder geklaut worden. Die Schwerpunkte der Taten lagen nach Angaben der Polizei dabei in den Ortsteilen Josephenburg und Mändlfeld. "Die Fahrräder waren zum Teil versperrt und zum Teil unversperrt", berichtet ein Polizei-Sprecher. Der Tatverdacht habe sich "im Laufe der Ermittlungen" gegen einen in Karlskron lebenden Schüler im Alter von 16 Jahren gerichtet. Der junge Mann sei Ende des vergangenen Jahres und Anfang dieses Jahres bereits durch mehrere Bauwagen-Aufbrüche in Karlskron aufgefallen.
In Bezug auf die Serie von Fahrrad-Diebstählen seien bei der Polizei mehrere Hinweise auf den 16-Jährigen eingegangen. Die Zeugen, so wurde heute gemeldet, sahen den Jugendlichen mit den entwendeten Drahteseln herumfahren. Als dieser schließlich mit den Taten konfrontiert worden sei, habe er zehn Fahrrad-Diebstähle und den Diebstahl eines E-Scooters zugegeben. "Des Weiteren gab er zu, aus einem nicht versperrten Pkw Kleingeld entwendet zu haben", meldet die Polizei.
Der Beschuldigte nutzte die Fahrräder nach Erkenntnissen der Beamten größtenteils als Fortbewegungsmittel zum Eigengebrauch und entsorgte diese anschließend oder deponierte sie in Gebüschen für eine spätere weitere Verwendung. Neben den besagten Bauwagen-Aufbrüchen müsse sich der Beschuldigte nunmehr wegen der Diebstähle beziehungsweise wegen unbefugten Gebrauchs von Fahrrädern und wegen Fällen des Hausfriedensbruchs strafrechtlich verantworten.