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Sattelzug-Fahrer (49) hatte 1,56 Promille intus, Pkw-Lenkerin (57) brachte es sogar auf 2,6 Promille.

(ty) Ein Verkehrsteilnehmer hatte am gestrigen Nachmittag bei der Polizei gemeldet, dass im Bereich der Baustelle auf der A9 ab der Anschlussstelle Langenbruck ein MAN-Sattelzug mit türkischer Zulassung in Schlangenlinien in Richtung München unterwegs gewesen und dann an der Rastanlage Holledau von der Autobahn abgefahren sei. Streifenbeamte von der zuständigen Verkehrspolizei-Inspektion aus Ingolstadt machten den besagten Lastwagen dann gegen 15 Uhr auf der Rastanlage ausfindig – mit massiven Konsequenzen für den Brummi-Lenker.

Als die Beamten vor Ort waren, sei der Lkw-Fahrer, ein 49-Jähriger aus der Türkei, gerade mit zwei Dosen Bier in der Hand zu seinem Sattelzug zurückgekommen. Der Mann habe "deutliche Ausfall-Erscheinungen" gezeigt und außerdem nach Alkohol gerochen. Ein Test bestätigte diesen Verdacht dann auch, brachte den Angaben zufolge 1,56 Promille ans Licht.  Der Türke musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen, sein Führerschein und der Lkw-Schlüssel wurden einkassiert. "Der Disponent des Kraftfahrers wurde vom Vorfall in Kenntnis gesetzt, dieser sorgte für einen Ersatzfahrer", so ein Polizei-Sprecher.

Noch betrunkener saß am gestrigen Vormittag eine 57-jährige Münchnerin am Steuer ihres Wagens. Bei der Polizei war die Mitteilung über ihre auffällige Fahrweise eingegangen. Wie es heißt, pendelte die Frau nämlich mit ihrem Mini-Cooper immer wieder zwischen den Autobahn-Spuren in Richtung Süden hin und her. An der A9-Anschlussstelle Altmühltal wurde die Pkw-Lenkerin schließlich von den Gesetzeshütern zu einer Verkehrs-Kontrolle angehalten – und damit war ihre Tour beendet.

"Der Grund für die auffällige Fahrweise wurde dann sofort nach der Anhaltung festgestellt", berichtet ein Polizei-Sprecher. Bei einem Alko-Test wurden 2,6 Promille angezeigt. So kam es auch für die Münchnerin, wie es in solchen Fällen immer kommt: Sie musste sich einer Blutentnahme unterziehen und ihr Führerschein wurde von den Beamten sichergestellt. Der Frau steht nun ein Strafverfahren bevor, mit dem in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis verbunden ist. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille eine Straftat vor, selbst wenn kein Unfall passiert. 


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