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Nach dem Baustopp am Landratsamt ist mit einer Gerichtsentscheidung offenbar nicht vor August zu rechnen – das Ergebnis scheint völlig offen

(ty) Der vom zuständigen Verwaltungsgericht verhängte teilweise Baustopp am Pfaffenhofener Landratsamt sorgt nicht nur für Schlagzeilen, er könnte auch ungeahnte Auswirkungen haben. Denn mit der so genannten Hauptsache-Entscheidung des Gerichts in dieser Angelegenheit sei wohl erst „gegen August“ zu rechnen, sagte heute ein Sprecher des Staatlichen Bauamts – und bis dahin darf in dem betroffenen Bereich nicht weiter gebaut werden. Das heißt im Klartext: Es ist nicht unrealistisch, dass im hinteren Teil des Landratsamts über Monate nicht weitergebaut werden kann. Was das freilich für die gesamte Generalsanierung bedeutet, kann wohl derzeit noch gar nicht ermessen werden.

Ein Nachbar klagt bekanntlich wegen des ungewünschten Schattens, den der zum Hofberg hin liegende, aufgestockte Gebäudeteil wirft. Wie das Ganze ausgeht, steht in den Sternen. Es sei alles möglich, sagte Landrat Martin Wolf (CSU), als er am Ende der heutigen Sitzung des Kreisausschusses noch zum Thema informierte. Beide Seiten – also der klagende Nachbar wie auch das Landratsamt als Bauherr – hätten juristische Begleitung. Und man merkte schon: Viel mehr wollte der Landrat, auch mit Blick auf das unklare Ergebnis dieser juristischen Auseinandersetzung, nicht sagen.

Das Pfaffenhofener Landratsamt soll bekanntlich für insgesamt 17 Millionen Euro generalsaniert und erweitert werden. Über die künftige Optik des Hauptgebäudes ist schon viel und kontrovers diskutiert worden – endgültig entschieden ist ja immer noch nicht, wie die dem Hauptplatz zugewandte Fassade, also die Vorderseite, künftig aussehen soll. Eine Aufstockung des Hauptgebäudes wird wohl keine Mehrheit finden. Doch das ist plötzlich nicht mehr das brisanteste Thema auf der Baustelle im Herzen der Kreisstadt. Denn nun gibt es erst einmal Probleme auf der Rückseite, zum Hofberg hin. Denn das Verwaltungsgericht München hat, wie berichtet, dem Eilantrag eines Nachbarn stattgegeben und einen sofortigen Baustopp verhängt. Dabei geht es darum, dass der auf dieser Seite aufgestockte Gebäudeteil einen unerwünschten Schatten wirft.

„Mit Beschluss vom 30. Januar 2014 hat das Bayerische Verwaltungsgericht München die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Baugenehmigung für den Bauteil B am Hofberg angeordnet“, hieß es dazu aus dem Landratsamt. Zur Begründung des Beschlusses wurde vom Gericht angeführt, dass die Erfolgsaussichten der Klage offen seien. Im Fokus des Rechtsstreits steht die Giebelspitze Nord beim so genannten Bauteil B und die von ihm ausgehende Verschattungswirkung. Deswegen mussten die Bauarbeiten in diesem Bereich vorerst eingestellt werden. Und zwar bis zu einem anders lautenden Urteil des Gerichts oder bis zu einer – wie immer gearteten – Einigung mit dem klagenden Nachbarn. Möglich ist aber durchaus auch, dass das Gericht dem Nachbarn Recht gibt – dann ist es, vereinfacht gesagt, sogar denkbar, dass der Schatten verursachende Teil wieder weg muss.

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