Private Feiern und Sitzungen mit bis zu 200 Leuten wieder erlaubt. Deutliche Erleichterungen auch beim Sport. Wir fassen zusammen.
(ty) Im Freistaat gelten ab dem morgigen Mittwoch, 8. Juli, weitere Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen. Das wurde nach der heutigen Sitzung des bayerischen Kabinetts bekannt gegeben. Nach Beschluss des Ministerrats sind demnach bis zu 200 Personen bei Veranstaltungen und Versammlungen im Freien beziehungsweise bis zu 100 Leute in geschlossenen Räumen zugelassen. Freizeit-Einrichtungen im Innenbereich können wieder öffnen. Kontaktlose Sportwettkämpfe in geschlossenen Räumen sowie das Training von Kontaktsportarten sind unter Auflagen wieder möglich. Der Betrieb von Flusskreuzfahrt-Schiffen wird wieder zugelassen. Nachfolgend fassen wir die Änderungen auf Grundlage einer offiziellen Mitteilung aus der bayerischen Staatskanzlei zusammen.
"Das Infektions-Geschehen in Bayern hat sich in den letzten Wochen positiv entwickelt", heißt es aus der Staatskanzlei. "Die Strategie vorsichtiger, schrittweiser Öffnung hat sich bewährt." Bei der Umsetzung von Lockerungsschritten – Begrenzung der Besucherzahlen, Einhaltung von Hygiene-Vorschriften – werde gewissenhaft vorgegangen. Der Ministerrat habe deshalb in seiner heutigen Sitzung folgende Erleichterungen der Beschränkungen ab dem 8. Juli beschlossen.
Die bislang geltende Personen-Beschränkung für Veranstaltungen für ein nicht beliebiges Publikum, darunter insbesondere für private Feierlichkeiten (zum Beispiel Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschluss-Feiern und Vereins- und Partei-Sitzungen) und nichtöffentliche Versammlungen (etwa Tagungen) sowie für Versammlungen im Sinne des Versammlungs-Gesetzes werde in Bayern auf 200 Personen im Freien beziehungsweise 100 Personen in geschlossenen Räumen angehoben. Diese Beschränkung der Teilnehmerzahl gelte auch, wenn die Veranstaltung in gastronomischen Betrieben stattfinden.
Der Betrieb von Freizeit-Einrichtungen im Innenbereich (zum Beispiel Escape-Rooms, Indoor-Spielplätze, Spielscheunen, Innen-Attraktionen in Freizeitparks) sei unter gleichen Voraussetzungen wie im Außenbereich zulässig, wenn der Betreiber ein Schutz- und Hygiene-Konzept vorhalte – "etwa zur Besucherlenkung, Wahrung des Mindestabstandes, Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung". Dabei müssten sich die Freizeit-Einrichtungen mit Innenbereich an dem bereits erarbeiteten Hygiene-Rahmenkonzept "Touristische Dienstleister" orientieren.
Der Betrieb von Flusskreuzfahrt-Schiffen werde einheitlich in Bayern wieder zugelassen. "Flusskreuzfahrt-Schiffe werden analog zu ortsfesten Hotels behandelt, da die Passagiere auf den Schiffen wie in einem schwimmenden Hotel über einen längeren Zeitraum hin übernachten, dort essen und auch die Freizeit zwischen den Landgängen dort verbringen", wird dazu erklärt. Die Reedereien müssten sich demnach an die Hygiene-Konzepte für Gaststätten und für Beherbergung halten.
Die Innenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten können laut heutiger Mitteilung unter gleichen Voraussetzungen wie deren Außenbereiche geöffnet werden.
Bei den touristischen Erlebnis-Verkehren – wie zum Beispiel Fluss- und Seen-Schifffahrt im Ausflugs-Verkehr oder touristische Bahnfahrten – könne analog zu den Regelungen für den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) und Reisebus-Reisen am Platz auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern verzichtet werden. Im Übrigen gelten die Regelungen des Hygiene-Konzepts "Touristische Dienstleister". Die aktuellen Regelungen für touristische Freizeit-Erlebnisse – wie zum Beispiel Rafting-Touren und Floßfahrten mit über zehn Personen – bleiben den Angaben zufolge unverändert und sind durch das Hygiene-Konzept "Touristische Dienstleister" generell an die 1,5 Meter-Mindestabstands-Regelung gebunden.
"Wettkämpfe in kontaktfrei betriebenen Sportarten können unter Beachtung der Hygiene- und Schutz-Maßnahmen auch in geschlossenen Räumen durchgeführt werden", meldet die bayerische Staatskanzlei. Auch das Training mit Körperkontakt ist den Angaben zufolge zugelassen, sofern in festen Trainingsgruppen trainiert wird – "dabei darf die jeweilige Trainings-Gruppe in Kampfsportarten maximal fünf Personen umfassen".
"Die Einreise-Quarantäne-Verordnung wird über den 13. Juli hinaus um weitere zwei Wochen verlängert", wurde abschließend mitgeteilt. Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege werde die sich aus den heutigen Beschlüssen ergebenden, notwendigen Änderungen in den jeweiligen infektions-schutz-rechtlichen Verordnungen im Einvernehmen mit den jeweils betroffenen Ressorts umsetzen.