Gesundheits-Ministerin: Wer in ein Risikogebiet reise und sich deshalb bei der Rückkehr in Quarantäne begeben müsse, erhalte keine finanzielle Entschädigung.
(ty) Die bayerische Gesundheits-Ministerin Melanie Huml hat dazu aufgerufen, bei Reisen die Infektions-Gefahr durch das Corona-Virus nicht zu unterschätzen. "Insbesondere bei einem Urlaub in anderen Ländern ist es wichtig, sich genau über die Lage vor Ort zu informieren", betonte sie. Das gelte sowohl für die Corona-Fallzahlen als auch für die Schutz-Maßnahmen der dortigen Behörden. "Denn die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei", warnte die Ministerin, "und wir dürfen unsere bisherigen Erfolge nicht leichtfertig aufs Spiel setzen." Zugleich stellte sie klar: "Wer trotz der Ansteckungs-Gefahr in ein bekanntes Risikogebiet reist und sich deshalb bei der Rückkehr nach Deutschland in Quarantäne begeben muss, erhält keine finanzielle Entschädigung."
Huml verwies darauf, dass es derzeit weder einen Impfstoff noch ein wirksames Medikament gegen das neuartige Corona-Virus gebe. Deshalb müsse auch im Urlaub auf die Hygiene-Regeln geachtet werden. "Auch am Strand oder im Gebirge sollte ein Mindest-Abstand von 1,5 Metern zu fremden Menschen eingehalten werden", erklärte die Ministerin heute. Wenn dies nicht möglich sei, empfehle sich das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
"Wer aus einem Risikogebiet in den Freistaat Bayern einreist, ist verpflichtet, sich unverzüglich für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne zu begeben", betonte die Ministerin. Das sollten ihren Worten zufolge insbesondere auch Eltern mit schulpflichtigen Kindern bedenken. "Klar ist auch", so Huml weiter: "Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, muss sich nach den Vorgaben der Einreise-Quarantäne-Verordnung bei seinem Gesundheitsamt melden."
Risikogebiet sei ein Staat oder eine Region außerhalb Deutschlands, für die laut Robert-Koch-Institut zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Corona-Virus bestehe. Zu Risikogebieten zählten unter anderem Regionen, in denen die Neuinfizierten-Zahl gerechnet auf sieben Tage bei mehr als 50 Fällen pro 100 000 Einwohnern liege oder es durch den jeweiligen Staat erlassene Schutzmaßnahmen gebe.
Die Einreise-Quarantäne-Verordnung (EQV) des Freistaats Bayern mit den entsprechenden Regeln (hier der direkte Link) gelte vorerst bis zum 27. Juli dieses Jahres und werde – soweit erforderlich – verlängert. Welche Länder als Risikogebiet eingestuft werden, kann beim Robert-Koch-Institut (RKI) tagesaktuell abgerufen werden unter diesem Link.
Die bayerische Gesundheits-Ministerin wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach Reisen in ein Risikogebiet unter Inkaufnahme der Quarantäne bei Rückkehr kein gesetzlicher Verdienst-Ausfall in Anspruch genommen werden könne. Huml unmissverständlich: "Wer trotz der Ansteckungs-Gefahr in ein bekanntes Risikogebiet reist und sich deshalb bei der Rückkehr nach Deutschland in Quarantäne begeben muss, erhält keine finanzielle Entschädigung. Das sollte jeder vor so einer Entscheidung bedenken."
Die Ministerin rät: "Informieren Sie sich über das Infektions-Geschehen an Ihrem Urlaubsort, die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes und die jeweiligen Einreiseregeln der Länder. So haben beispielsweise Griechenland und Spanien Reglementierungen für die Einreise verhängt." Jeder sollte sich laut Huml "zudem überlegen, ob er sich den Ansteckungs-Risiken in dicht besetzten Flugzeugen, Zügen oder Bussen aussetzen will".
Urlauber, die nach ihrer Reise verunsichert seien, könnten sich in Bayern auch ohne Symptome kostenlos testen lassen, erinnerte Huml. Dies ist ihren Worten zufolge "wichtig, um Klarheit zu bekommen und mögliche Infektionsketten durchbrechen zu können." Ansprechpartner sei hierfür zunächst der jeweilige Hausarzt.
Huml fügte abschließend hinzu: "Gerade in Corona-Zeiten ist es natürlich auch wichtig, den Urlaub zur Erholung und Entspannung zu nutzen. Deshalb wünsche ich allen: Genießen Sie Ihre freien Tage, aber bleiben Sie bitte vorsichtig – und vor allem gesund!"