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Ergänzend zu freiwilligen Corona-Testungen setzt der Freistaat ab morgen die Testpflicht für Heimkehrer aus Risiko-Gebieten um.

(ty) Ergänzend zum freiwilligen Testangebot für alle Bürger im Freistaat setzt Bayern die vom Bund beschlossene Testpflicht für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten von morgigen Samstag an um. Die bayerische Gesundheits-Ministerin Melanie Huml betonte heute anlässlich eines Besuchs beim Test-Zentrum am Münchner Flughafen: "Wir müssen aufpassen, dass Reise-Rückkehrer keine neuen Infektionen mit nach Hause bringen." Zum Schutz der Bevölkerung habe man deshalb schon früh dafür geworben, dass die Verpflichtung zur Testung bundeseinheitlich geregelt werde. "Die vom Bund erlassene Verordnung schafft jetzt Klarheit", so Huml.

An den Flughäfen in München, Nürnberg und Memmingen werden nach Angaben des bayerischen Gesundheits-Ministeriums alle Flugreisenden, die direkt aus einem Risikogebiet kommen und kein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorlegen können, bereits bei der Einreise zu der ärztlichen Untersuchung aufgefordert. Für Reisende aus Risikogebieten, die auf andere Weise einreisen, gelte ebenso die Pflicht, auf Anforderung ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.

Diese Pflicht könne sowohl durch die Polizei bei Einreise, als auch nach der Einreise durch die örtlich zuständigen Gesundheitsämter stichprobenartig kontrolliert werden. Einreisende, die zum Beispiel mit dem Auto fahren, könnten sich innerhalb von 72 Stunden nach Einreise zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung testen lassen, zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des bayerischen Testangebots zu Lasten des Freistaats.

Huml verwies darauf, dass das ärztliche Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein und sich auf eine molekular-biologische Testung stützen müsse, die höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem sonstigen Staat vorgenommen wurde, der auf einer Liste des Robert-Koch-Instituts (RKI) aufgelistet ist.

Wer kein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorlegen könne, sei nach dem Infektions-Schutz-Gesetz des Bundes verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung, insbesondere eine molekular-biologische Testung einschließlich der Abstrichnahme, zur Gewinnung des Proben-Materials zu dulden.

"Auf die Umsetzung der Testpflicht sind wir vorbereitet", erklärte Huml. "Mit unserem bisherigen freiwilligen Testangebot für Reise-Rückkehrer haben wir im Freistaat schon in den vergangenen Tagen die Infrastruktur für möglichst hohe Testkapazitäten an den Flughäfen, Bahnhöfen und an drei Autobahn-Raststätten in Grenznähe aufgebaut."

 

Um der Testpflicht nachzukommen, könnten Reiserückkehrer alle Möglichkeiten des bayerischen Testangebots nutzen. Im Freistaat können sich laut Gesundheits-Ministeriums alle Reisenden seit dem 25. Juli bei der Ankunft an den Flughäfen München und Nürnberg freiwillig auf eine Corona-Infektion testen lassen. Das Angebot gelte auch für Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten. Anfang August sei auch ein Testzentrum am Flughafen Memmingen eingerichtet worden. Seit 30. Juli gebe es zudem ein Angebot für freiwillige Tests an den Hauptbahnhöfen in München und Nürnberg sowie an den Autobahn-Raststätten Hochfelln-Nord (A8), Inntal-Ost (A93) und Donautal-Ost (A3).

"Insgesamt haben sich bis zum 6. August knapp 50 000 Menschen testen lassen", berichtete Huml. Neben dem Flughafen München mit insgesamt 13 771 Abstrichen sei die Nachfrage an den Autobahn-Raststätten besonders groß. Allein an der Raststätte Donautal-Ost haben sich ihren Worten zufolge in den vergangenen Tagen täglich rund 2000 Menschen testen lassen, gestern sogar 2769. Bei der Berechnung der Gesamtzahl fehlen die jüngsten Daten der Flughäfen Nürnberg und Memmingen, so das Gesundheits-Ministeriums.

 

Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) hat eine Hotline eingerichtet, über die sich Reisende über das Verfahren bei den Tests für Rückkehrer informieren können. "Es ist wichtig, dass wir so umfassend wie möglich über die Abläufe und unser Testangebot informieren", betonte Huml. "In den vergangenen Tagen sind viele Fragen zu den neuen Testmöglichkeiten aufgekommen. Hier möchten wir den Bürgerinnen und Bürgern eine Hilfestellung bieten." Die Hotline könne auch bezüglich der Tests an den Autobahn-Raststätten und Bahnhöfen kontaktiert werden. Die Bürger-Hotline des LGL sei montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 15 Uhr unter der Nummer (0 91 31) 68 08 - 51 01 erreichbar.

"Ziel unserer bayerischen Teststrategie ist es, Infizierte so früh wie möglich zu erkennen und so Infektionsketten zu unterbrechen oder bestenfalls gar nicht erst entstehen zu lassen", erläuterte Huml. "Deswegen haben wir das kostenlose Testangebot für Reise-Rückkehrer so schnell vorangetrieben." Darüber hinaus könnten sich schon seit Anfang Juli alle Bürger im Freistaat kostenlos auf Corona testen lassen – "auch wenn sie keine Symptome haben".

Huml weiter: "Bei der Umsetzung unterstützen uns zahlreiche Vertragsärzte. Dafür möchte ich allen Beteiligten von Herzen danken." Über die Arztsuche auf der Webseite der kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (www.kvb.de) könne sich jeder darüber informieren, welcher Vertragsarzt in seiner Nähe Testungen nach dem bayerischen Testangebot anbiete. Hierzu müsse nur das Kästchen "Arzt für Coronavirus Test" ausgewählt werden.

Die Ministerin verwies darauf, dass weiterhin auch die Einreise-Quarantäne-Verordnung (EQV) gilt. "Wer sich innerhalb der letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss nach der EQV für 14 Tage in Quarantäne und er muss sich bei seinem zuständigen Gesundheitsamt melden", erklärte Huml. "Das gilt solange, bis ein negatives Testergebnis vorliegt, also auch für die Wartezeit bis der Befund des Pflichttests vorliegt." Über die aktuell als Risikogebiet eingestuften Länder und Regionen weltweit informiere das RKI auf seiner Webseite. "Klar ist", so Huml: "Die Testpflicht ist immer auch ein Eingriff in Freiheitsrechte. Aber klar ist auch: Zum Schutz der Allgemeinheit ist sie notwendig."

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