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Kommt der Opel-Lenker mit einem Fahrverbot davon oder drohen ihm ein Strafverfahren und der Entzug der Fahrerlaubnis?

(ty) Einem 27 Jahre alten Pkw-Lenker ist am frühen gestrigen Abend eine Verkehrs-Kontrolle im Gemeinde-Bereich von Geisenfeld zum Verhängnis geworden. Der Opel-Fahrer war kurz nach 19 Uhr auf der Staatsstraße 2232 zwischen Ernsgaden und Geisenfeld gestoppt worden. Weil der Mann, der in Schrobenhausen wohnt, nicht unerheblich Alkohol-Einfluss gestanden hat, muss er jetzt um seinen Führerschein bangen. Ihm droht der Entzug der Fahrerlaubnis, mindestens aber ein Fahrverbot.

Wie die Geisenfelder Polizeiinspektion heute berichtet, stellten die Beamten bei dem 27-Jährigen zunächst Alkohol-Geruch fest. Ein Test habe diesen Verdacht dann bestätigt und einen Wert von "knapp 1,1 Promille" ergeben. Damit war die Fahrt freilich an Ort und Stelle beendet. Der Alkohol-Sünder musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Die Auswertung der Blutprobe ist jetzt von entscheidender Bedeutung für die Konsequenzen, auf die sich der Schrobenhausener einstellen muss.

 

Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille eine Straftat vor, selbst wenn kein Unfall passiert. Sollte sich dieser Wert bei dem 27-Jährigen bestätigten, dann blüht ihm ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr – damit verbunden ist in der Regel auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Stellt sich heraus, dass der Mann unter 1,1 Promille intus hatte, dann stehen ihm eine satte Geldbuße, ein vierwöchiges Fahrverbot und Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei bevor.


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