Bayernweit überprüft die Polizei, ob sich die ÖPNV-Nutzer an die geltenden Corona-Regeln halten.
(ty) Im Rahmen einer bayernweiten Kontroll-Aktion zur Einhaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) am morgigen Donnerstag, 13. August, werden auch im gesamten Zuständigkeits-Bereich des in Ingolstadt ansässigen Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord entsprechende Überprüfungen durchgeführt. Darauf wurde heute ausdrücklich hingewiesen. Auch der Landkreis Pfaffenhofen zählt bekanntlich zum Zuständigkeits-Bereich des genannten Polizeipräsidiums.
"Nach den derzeit gemäß der bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung geltenden Bestimmungen besteht für Fahrgäste im öffentlichen Personen-Nah- und -Fernverkehr, zu dem beispielsweise auch die Fahrten in Taxis zählen, Maskenpflicht", betont die Polizei in einer aktuellen Mitteilung. Werde gegen diese Tragepflicht verstoßen, sehe der Bußgeld-Katalog einen Regelsatz von 150 Euro vor. Kinder bis zum sechsten Geburtstag seien von der Tragepflicht generell befreit.