Behörde verweist auf Verstöße und Unzufriedenheit, verweist auf die geltenden Regelungen an dem beliebten Gewässer.
(ty) "Der Karlsfelder See dient als beliebtes Naherholungs-Gebiet für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger", heißt es aus dem Dachauer Landratsamt in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung zu dem beliebten Gewässer. "Einige aktuelle Verstöße gegen die geltenden Vorschriften" führen den Angaben zufolge zu einer allgemeinen Unzufriedenheit unter den Erholung suchenden Besuchern und veranlassen jetzt die Kreisbehörde, erneut auf die geltenden Regelungen hinzuweisen.
"Mehrfach wurden wir von achtsamen Badegästen auf einige Missstände im Erholungsgelände Karlsfelder See aufmerksam gemacht", so ein Behörden-Sprecher. Die Nutzung der Liegewiesen werde durch die Verschmutzung mit Gänsekot erheblich eingeschränkt. Um dieses Problem einzudämmen, sei das Füttern von Tieren an dem See durch die Benutzungs-Satzung verboten. "Ebenso werden alle Badegäste gebeten, ihre Essensreste und Verpackungen wieder mitzunehmen beziehungsweise in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu werfen."
Untersagt ist laut Landratsamt das Windsurfen auf dem Karlsfelder See im Zeitraum von 1. Mai bis 30. September. Unter dieses Verbot fällt auch, wie ausdrücklich betont wird, das so genannte Stand-up-Paddeln, kurz SUP genannt. "Beides wird regelmäßig von unserem Sicherheitsdienst vor Ort kontrolliert und bei Verstößen als Ordnungswidrigkeit gewertet", berichtet ein Landratsamt-Sprecher. Ordnungswidrigkeit bedeutet: Es drohen Bußgelder.
In der Badesaison werden die Toiletten-Anlagen nach Angaben des Landratsamts bis zu zwei Mal täglich von Reinigungskräften gesäubert sowie mit Toilettenpapier aufgefüllt. "Wir bitten jedoch darum, selbstständig Hygienemittel wie Seife und Desinfektionsmittel mitzubringen", wurde heute erklärt. Trauriger Hintergrund dieser Ansage: "Aus Erfahrung werden die Produkte, sobald diese zur Verfügung gestellt werden, leider entwendet."
Bezüglich der gesamten Fläche des Erholungs-Geländes "Karlsfelder See", inklusive der Parkplätze, weist das Dachauer Landratsamt in seiner heute veröffentlichten Mitteilung auf die aktuell geltenden Hygiene-beziehungsweise Abstands-Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie sowie auf die hier geltende Benutzungs-Satzung hin. Weitere Infos dazu gebe es auf www.landratsamt-dachau.de. Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch: Fast alle Seen sind "bakteriologisch einwandfrei", für einen gilt Badeverbot