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Wie man den Gratis-Service nutzen kann und wie es dann abläuft. Gürtner ermutigt Vorsitzende zur Inanspruchnahme des Angebots.

(ty) Das am Pfaffenhofener Landratsamt angesiedelte "Koordinierungs-Zentrum für bürgerschaftliches Engagement" (Kobe) weist auf einen besonderen Service für Vereine und ehrenamtliche Gruppen hin. In Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft für Freiwilligen-Agenturen, -Zentren und Koordinierungs-Zentren im Freistaat (lagfa Bayern) besteht demnach die Möglichkeit, eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Nachfolgend lesen Sie, wie das funktioniert.

Im Rahmen der kostenlosen Rechtsberatung können nach den Worten von Kobe-Leiterin Uschi Schlosser Fragen bezüglich Arbeits-, Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Vertrags und Vereins- beziehungsweise Gemeinnützigkeits-Recht eingereicht werden. Nach dem Eingang der jeweiligen Rechtsfrage beim Kobe werde diese bei der "lagfa" eingereicht, die die Anfrage dann an die jeweiligen Fachanwälte zur Bearbeitung weiterleite. Unter Einbeziehung des Kobe "bekommen die Vereine dann eine für sie kostenlose Erstberatung durch die Anwälte für die Dauer von zirka 30 Minuten".

Erst, wenn nach dieser Erstberatung noch Fragen offen seien, werde eine tiefer gehende sowie dann kostenpflichtige Rechtsberatung außerhalb der "lagfa"-Kooperation empfohlen, heißt es aus dem Landratsamt. "Ein toller Service für die Verantwortlichen in den zahlreichen Vereinen" sei das, findet Landrat Albert Gürtner (Freie Wähler), der die hiesigen Vereins-Vorsitzenden auch dazu ermutigt, sich mit ihren Rechtsfragen telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 27 39 5 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! beim Kobe zu melden.


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