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Bub (12) konnte mit seinem Gefährt in Schrobenhausen nicht rechtzeitig stoppen. Polizei warnt: Auf öffentlichen Straßen nicht zugelassen.

(ty) Am frühen Dienstagabend ist es in Schrobenhausen zu einem Auffahrunfall mit einem ungewöhnlichen Fahrzeug gekommen. Ein Radler war auf dem Geh- und Radweg entlang der Gerolsbacher Straße in Richtung Stadtmitte unterwegs, als er an der Einmündung zur Pfaffenhofener Straße verkehrsbedingt abbremsen musste. Ein dahinter kommender Bub im Alter von zwölf Jahren, unterwegs auf einem so genannten Hoverboard, konnte laut Polizei nicht mehr rechtzeitig anhalten und stürzte rückwärts von seinem Gefährt.

"Der Auffahrunfall ging glücklicherweise ohne Personen- oder Sachschaden aus", teilte ein Sprecher der örtlichen Polizeiinspektion mit. Sowohl der Radfahrer als auch der Schüler seien jeweils mit dem Schrecken davongekommen. Der Verkehrsunfall hatte sich gegen 18.30 Uhr ereignet.

In diesem Zusammenhang erklärt die Polizei: "Tatsächlich ist ein solches Hoverboard für die Verkehrsteilnahme nicht zugelassen und darf auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nicht verwendet werden."

Aufgrund seiner Bauart und der fehlenden Betriebserlaubnis erfülle dieses Fahrzeug – so heißt es weiter – nicht die erforderlichen Voraussetzung und dürfe daher nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. "Fahrzeugführer, die mit einem solchen Fahrzeug dennoch im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs sind, müssen in der Regel mit einer Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Vergehen nach dem Pflicht-Versicherungs-Gesetz verantworten."


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