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Wann man wie und wo tätig werden sollte. Notfalls wird die Stadtverwaltung auf Kosten des jeweiligen Grundstücks-Eigentümers aktiv.

(ty) "Überhängende Äste, Sträucher und Hecken machen Fußgängern und Radfahrern an etlichen Geh- und Radwegen in Pfaffenhofen zu schaffen", heißt es aus dem Rathaus. "An manchen Gehwegen müssen die Fußgänger wegen der wuchernden Sträucher sogar auf die Straßen ausweichen." Zudem, so die Stadtverwaltung in einer aktuellen Pressemitteilung, "werden Verkehrsschilder verdeckt und Einmündungs-Bereiche sind wegen des starken Bewuchses auch für Autofahrer nur schlecht einzusehen." Der Appell lautet: "Bitte Sträucher und Hecken zurückschneiden!"

 

Laut dem Bundes-Naturschutz-Gesetz sei es verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in Gärten in der Zeit von 1. März bis 30. September abzuschneiden oder zu beseitigen. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesund-Erhaltung von Bäumen seien aber auch während dieser Schutzzeit zulässig. Gemäß dem bayerischem Straßen- und Wege-Gesetz (BayStrWG) dürften Anpflanzungen aller Art nicht angelegt werden, soweit sie die Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigen könnten.

"Das Verbot erfasst nicht nur die Neuanlegung von Anpflanzungen, sondern auch das Wachsen lassen von Pflanzen", erklärt die Stadtverwaltung weiter. Sie bittet jedenfalls alle betroffenen Grundstücks-Eigentümer im Gemeinde-Bereich von Pfaffenhofen, ihre Bäume, Sträucher und Hecken ab dem 1. Oktober dieses Jahres zurückzuschneiden. Und betont in diesem Zusammenhang: "Nach dem bayerischem Straßen- und Wege-Gesetz wäre die Verwaltung notfalls sogar berechtigt, überhängende Äste entfernen zu lassen – und zwar auf Kosten des jeweiligen Grundstücks-Eigentümers."

 

Im Sinne guter Nachbarschaft, heißt es weiter, "sollten Gartenbesitzer übrigens nicht nur zum öffentlichen Straßenraum hin, sondern auch zu Nachbar-Grundstücken alle überhängenden Äste und wuchernden Hecken zurückschneiden". Die Stadt bitte zudem alle Grundstücks-Besitzer darum, die Gehwege beziehungsweise Straßen vor ihren Grundstücken sauber zu halten sowie im Winter auch zu räumen. Wer sich näher über das Thema informieren will, findet auf der städtischen Internet-Seite unter www.pfaffenhofen.de/ortsrecht die entsprechende Verordnung. 


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