Irritationen wegen Quarantäne, inkorrekte Daten im Erfassungs-System. Landrat beklagt nicht akzeptable Reaktionen und Vorwürfe.
(ty) Die Corona-Lage im Kreis Dachau stellt sich laut aktueller Mitteilung aus dem Landratsamt wie folgt dar: Bislang – Stand: gestern, 23.55 Uhr – sind 1240 Landkreis-Bürger positiv auf den neuartigen Erreger getestet worden. Von den Infizierten gelten mittlerweile 1164 als genesen. 36 Personen, die positiv auf das Virus getestet worden waren, sind gestorben. Momentan gibt es 40 aktive Corona-Fälle in dem Landkreis. Zudem befinden sich derzeit 357 so genannte Kontakt-Personen der Kategorie 1 (KP1) in häuslicher Quarantäne. Der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert für den Kreis liege bei 16,90. Das Landratsamt veröffentlichte heute weitere Details, Erläuterungen und Hinweise zur Quarantäne-Anordnung. Landrat Stefan Löwl beklagt nicht akzeptable Reaktionen gegenüber Behörden-Mitarbeitern, mahnt einen höflichen und respektvollen Umgang an.
Bei den in den vergangenen beiden Wochen betroffenen Schulen, Kitas und Horten in Dachau, Bergkirchen und Röhrmoos "kam es nach allen bislang vorliegenden Testergebnissen nur zu einer weiteren Ansteckung", teilte das Landratsamt heute mit. "Die beiden gestrigen Neuinfektionen stammen nicht aus dem Umfeld der betroffenen Einrichtungen."
Im Zusammenhang mit dem in der vergangenen Woche gemeldeten Corona-Fall an der Grundschule Dachau-Süd sowie dem Caritas-Kindergarten in Dachau-Süd und der Mittagsbetreuung beim ASV "kam es zu Irritationen sowie vielfältigen Rückfragen der von den Quarantäne-Anordnungen betroffenen Eltern", so ein Behörden-Sprecher. "Diese begründen sich in der dynamischen Entwicklung, wie sie das derzeitige Pandemie-Geschehen zeigt, wobei sich auch Vorgaben und deren Umsetzung teilweise in kurzen Zeitintervallen ändern."
Die Behörde führte heute aus: "Zum Zeitpunkt des Erstkontaktes mit den Eltern der Kinder am 18. September lag ein aktuelles Schreiben des Gesundheits-Ministeriums vor, welches den örtlichen Gesundheitsämtern die Möglichkeit verschaffte, nach dem Vorliegen des zweiten Testergebnisses die Situation neu zu beurteilen und die häusliche Absonderung gegebenenfalls zu verkürzen." Das sei vom Landratsamt auch entsprechend öffentlich kommuniziert worden. Am 22. September sei dem Gesundheitsamt gegen 17 Uhr eine Konkretisierung dieser Neuregelung durch das Gesundheits-Ministerium übermittelt worden.
Demnach komme eine Verkürzung der 14-tägigen Quarantäne nur in Frage, wenn – neben den beiden negativen Testungen – "eine Maskenpflicht zum Zeitpunkt der Exposition gegolten hat und strikt eingehalten wurde". Da laut Landratsamt sowohl in der Grundschule im Unterricht als auch in der Mittags-Betreuung keine Maskenpflicht galten, "lagen die Voraussetzungen für eine Neubewertung in diesem Fall nicht vor und die Möglichkeiten für eine Verkürzung der Quarantänezeit – welche aufgrund der nachgewiesenen Infektion eines Kindes der betroffenen Mittagsbetreuung in der zweiten Testung auch gar nicht sicher gewesen wäre – wurden nicht geprüft".
Im Rahmen der Kontakte und Gespräche des Gesundheitsamts mit den Eltern sei das Gesundheitsamt darauf aufmerksam gemacht worden, dass es unterschiedliche Zeiten bei den Anordnungen zur häuslichen Absonderung gegeben habe. Dazu wurde jetzt erklärt: "Bei einer internen Prüfung wurde festgestellt, dass bei einzelnen Kindern tatsächlich inkorrekte Daten im Erfassungs-System hinterlegt waren." Dies führte, heißt es weiter, "zu Abweichungen des Quarantäne-Zeitraums um einen Tag". Die Quarantäne-Zeiten "wurden zwischenzeitlich korrigiert und die Betroffenen schriftlich informiert".
"Wir sind uns bewusst, dass eine häusliche Quarantäne eine große Belastung für Kinder und Eltern darstellt, und Sie können sich sicher sein, dass wir keine leichtfertigen Entscheidungen treffen", erklärt die Leiterin des Dachauer Gesundheitsamts, Monika Baumgartner-Schneider. "Wir bitte aber auch um Verständnis, dass wir die aufgrund der fachlichen Empfehlungen erlassenen Vorgaben und Richtlinien konsequent umsetzen müssen."
Der Dachauer Landrat Stefan Löwl bittet aus aktuellem Anlass um einen höflichen und respektvollen Umgang. "Weder die positiv getesteten Personen, noch die im Gesundheitsamt oder dem CTT arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamts können etwas für die Infektionen beziehungsweise die geltenden Regelungen", stellt er klar. "Wir sind alle seit Monaten bemüht, Informationen zeitnah weiterzugeben und die betroffenen Personen zu betreuen."
Löwl beklagt: "Auch wenn ich größtes Verständnis für die Probleme im Falle einer Quarantäne-Anordnung für Eltern von Grundschülern habe, waren einige Reaktionen in den letzten Tagen bis hin zu persönlichen Vorwürfen gegenüber meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mitunter nicht akzeptabel." Erfreulich sei zum Glück, "dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement und den einfühlsamen Umgang immer wieder auch Dank ausgesprochen wird".
Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier sind laut LGL ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem Landesamt über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu Abweichungen zwischen regionalen Zahlen und der LGL-Tabelle kommen. Das LGL wiederum melde die bayerischen Fälle an das Robert Koch-Institut, auch hier könne es zum Beispiel durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen.