Einsatz nach Hinweis am gestrigen Abend in München-Freimann: Den Gästen und dem Veranstalter drohen nun satte Bußgelder.
(ty) Am gestrigen Abend war der Münchner Polizei gegen 22.40 Uhr mitgeteilt worden, dass im Bereich Freimann eine größere Party stattfinden soll. Hier würden die Vorschriften der geltenden Allgemein-Verfügung zum Schutz vor Corona-Infektionen nicht eingehalten. Allein vor dem dortigen Gebäude befänden sich etwa 50 Pkw, hieß es weiter, und es sei laute Musik zu hören. Vor Ort sei von den angerückten Beamten festgestellt worden, "dass in einem Saal eine Veranstaltung mit über 130 Personen stattfand", berichtete heute das Münchner Polizeipräsidium.
Die Vorgaben des Infektions-Schutzes "wurden hierbei komplett ignoriert", erklärt die Polizei: "Weder gab es ein Infektions-Schutz-Konzept, noch hielten sich die Personen an die Vorgabe, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen oder aber den Mindest-Abstand einzuhalten." Die Gesetzeshüter beendeten die Veranstaltung. Von allen Leuten seien die Personalien erhoben worden. Die Abwanderung der Gäste sei ohne nennenswerte Zwischenfälle abgelaufen. Die Gäste, vor allem aber auch den Veranstalter, erwarten laut Polizei nun Anzeigen nach dem Infektions-Schutz-Gesetz. Damit drohen satte Bußgelder.
Die sechste bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung (6. BayIfSMV) in der momentan geltenden Fassung finden Sie unter diesem Link; sie wurde zuletzt bis einschließlich 3. Oktober dieses Jahres verlängert. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und der Schwere der Tat. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser Bußgeld-Katalog ist unter diesem Link abrufbar.
Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier sind laut LGL ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem Landesamt über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu Abweichungen zwischen regionalen Zahlen und der LGL-Tabelle kommen. Das LGL wiederum melde die bayerischen Fälle an das Robert Koch-Institut, auch hier könne es zum Beispiel durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen.