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Ermittlungen gegen Trunkenheit im Verkehr, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung.

(ty) Auf der Poppenstraße in Ingolstadt ist Beamten der Verkehrspolizei in der Nacht zum heutigen Dienstag gegen 1.30 Uhr ein E-Scooter-Lenker wegen seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen. Im Zuge der anschließenden Kontrolle stellten die Gesetzeshüter dann laut eigenen Angaben eine starke Alkoholisierung bei dem 30-Jährigen fest. Dem Mann aus dem Landkreis Eichstätt sei ein freiwilliger Alko-Test angeboten worden, den er allerdings abgelehnt habe. Als ihm nun erklärt worden sei, dass er für eine Blutentnahme zur Dienststelle gebracht werde, habe er türmen wollen.

Der Fluchtversuch war jedoch nicht von Erfolg gekrönt: Nach nur wenigen Metern sei der 30-Jährige eingeholt sowie daraufhin festgenommen worden, berichtet ein Polizei-Sprecher. Bei der Festnahme habe der Mann die Beamten nicht nur beleidigt, sondern obendrein versucht, auf diese einzuschlagen. Aber auch diese Versuche seien ohne Erfolg geblieben. Der 30-Jährige müsse nun allerdings – zusätzlich zu einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr – auch noch mit Strafanzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung rechnen.

Die Polizei mahnt in Zusammenhang mit E-Scootern immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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