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Polizei beendete in den heutigen Morgenstunden in Ingolstadt insgesamt sieben Alkohol-Touren, drei Führerscheine wurden gleich einkassiert.

(ty) Im Stadtgebiet von Ingolstadt sind in den heutigen Morgenstunden insgesamt sieben Verkehrsteilnehmer gestoppt worden, die in alkoholisiertem Zustand ihre Gefährte gesteuert haben. Drei Pkw-Lenker waren so besoffen, dass ihr Führerschein sofort einkassiert wurde und sie nun sogar mit dem Entzug ihrer Fahrerlaubnis rechnen müssen. Außerdem wurden zwei ziemlich betrunkene E-Scooter-Fahrer aufgehalten, denen nun ebenfalls ein Strafverfahren bevorsteht. Zwei weiteren Autofahrern blüht indes ein sattes Bußgeld und ein Fahrverbot. Nachfolgend die Details auf Grundlage der Polizei-Angaben.

Gegen 1.35 Uhr wurde ein 28-Jähriger mit seinem Pkw auf der Regensburger Straße in Ingolstadt zur Verkehrs-Kontrolle angehalten. Nachdem die Beamten Alkohol-Geruch wahrgenommen hatten, wurde ein Test gemacht. Dieser bestätigte den im Raum stehenden Verdacht und ergab einen Wert von 1,16 Promille. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille eine Straftat vor, selbst wenn kein Verkehrsunfall passiert.

Deshalb musste sich – wie in solchen Fällen üblich – der 28-Jährige eine Blutentnahme gefallen lassen; außerdem wurde sein Führerschein von den Gesetzeshütern gleich einkassiert. Dem Mann steht jetzt ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr bevor; in diesem Zusammenhang droht ihm der Entzug seiner Fahrerlaubnis.

 

Ein 57-Jähriger Pkw-Lenker wurde gegen 2.45 Uhr auf der Josef-Bader-Straße angehalten. Bei ihm ergab ein Alkoholtest einen Wert von 1,12 Promille. "Da auch hier ein Alkoholwert im Bereich der absoluten Fahruntauglichkeit gemessen wurde, wurde eine Blutentnahme angeordnet und der Führerschein des Fahrzeugführers sichergestellt", heißt es von der Polizei.

Einen noch viel, viel höheren Wert ergab der Atemalkoholtest bei einem 28 Jahre alten Nissan-Lenker, der den Beamten von der Ingolstädter Polizeiinspektion heute früh gegen 2.55 Uhr am Franziskanerwasser aufgefallen war. Bei ihm wurden 2,34 Promille festgestellt. Auch er musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen und auch sein Führerschein wurde sichergestellt. 

 

Bereits gegen 0.40 Uhr wurde "An der Nürnberger Straße" ein 17-Jähriger aus dem Verkehr gezogen, der mit einem E-Scooter unterwegs war. Bei dem jungen Mann ergab ein Test 1,2 Promille, weshalb auch ihm ein Strafverfahren bevorsteht. Der Jugendliche wurde zwecks Blutentnahme zur örtlichen Polizeiinspektion gebracht sowie im Anschluss in die Obhut seiner Eltern gegeben.

Eine E-Scooter-Fahrerin wurde gegen 4 Uhr an der Westlichen Ringstraße zur Kontrolle gestoppt. Bei der 38-Jährigen nahmen die Gesetzeshüter ebenfalls Alkohol-Geruch wahr. Ein Test erhärtete den im Raum stehenden Verdacht einer Verkehrs-Straftat – der Wert betrug hier 1,5 Promille. Die Frau musste zur Blutentnahme, auch sie muss sich auf ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr einstellen.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Wert von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."

Vergleichsweise glimpflich kommen zwei Autofahrer davon, die ebenfalls am heutigen Morgen in Ingolstadt alkoholisiert am Steuer saßen. Gegen 4.25 Uhr wurde auf der Gutenbergstraße ein 37-Jähriger gestoppt, gegen 8.05 Uhr auf der Münchener Straße ein 24-Jähriger. Tests ergaben bei den Männern dann Alkohol-Werte in Höhe von 0,86 beziehungsweise 0,76 Promille. Auf diese beiden Alkohol-Sünder kommt nun jeweils ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren zu. Sie müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Strafpunkten in Flensburg und einem Fahrverbot von vier Wochen rechnen.


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