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59-Jähriger wurde auf der A9 gestoppt, weil er es mit Verkehrsregeln nicht so genau nahm. Wie sich zeigte, war er betrunken.

(ty) Seine laut Schilderung der Polizei "sportliche" Fahrweise ist am späten gestrigen Vormittag einem 59-jährigen Pkw-Lenker im Landkreis Freising zum strafrechtlichen Verhängnis geworden. Nachdem der Finanzberater aus dem östlichen Kreis München es mit der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung "nicht so genau" genommen habe, sei er auf der Autobahn A9 kurz vor dem Rasthof Fürholzen-West angehalten und überprüft worden.

Während der Kontrolle sei von den Beamten bei ihm dann "deutlicher Alkohol-Geruch" festgestellt worden, heißt es von der Freisinger Verkehrspolizei. Ein durchgeführter Test habe den im Raum stehenden Verdacht anschließend nicht nur bestätigt, sondern einen Wert von fast 1,35 Promille ergeben. Angesichts dessen musste der 59-Jährige – wie in solchen Fällen üblich – eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Außerdem wurde sein Führerschein gleich einkassiert.

Den wird der Mann vermutlich auch so schnell nicht wieder sehen. Im Zuge des Strafverfahrens droht dem 59-Jährigen auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab einem Wert von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat vor, selbst wenn kein Verkehrsunfall geschieht. Gestoppt worden war der betrunkene Finanzberater gegen 11.40 Uhr im Gemeinde-Bereich von Kranzberg; er war in Richtung Süden auf der Autobahn unterwegs.


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