Logo
Anzeige
Anzeige

Sie waren ohne Mund-Nasen-Bedeckung in einem Geschäft und wollten es nicht verlassen. Nun drohen ihnen auch satte Bußgelder.

(ty) Am gestrigen Abend, es war gegen 19.45 Uhr, haben sich zwei junge Leute im Alter von 16 und 19 Jahren in einem Verbrauchermarkt an der Hopfenstraße in Wolnzach aufgehalten und dabei nicht die vor dem Hintergrund der Corona-Krise vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung getragen. Wie die zuständige Polizeiinspektion von Geisenfeld heute berichtet, sollten die beiden deshalb auch das Geschäft wieder verlassen. Und damit begann die ganze Aufregung.

 

Den Angaben zufolge haben die zwei jungen Leute – beide wohnen auch im Gemeinde-Bereich von Wolnzach – auf die Aufforderung, den Supermarkt zu verlassen, nämlich nicht entsprechend reagiert, sondern dies verweigert. Aus diesem Grund sei letztlich die Polizei gerufen worden. Von den angerückten Beamten seien die beiden Masken-Verweigerer des Ladens verwiesen worden. Gegen sie werde jetzt wegen Hausfriedensbruchs und wegen eines Verstoßes gegen die Infektions-Schutz-Regelungen ermittelt. Ihnen droht damit auch ein sattes Bußgeld.

Die siebte bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung (7. BayIfSMV) in der Fassung vom 1. Oktober dieses Jahres finden Sie unter diesem Link. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser Bußgeld-Katalog ist unter diesem Link abrufbar.  

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


Anzeige
RSS feed