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Die Ampel steht jetzt auf "Gelb". Wir fassen zusammen, was das bedeutet, und welche Regelungen ab morgen zu beachten sind.

(ty) Nach dem jüngsten massiven Anstieg von bestätigten Corona-Fällen liegt seit dem heutigen Samstag die Sieben-Tages-Inzidenz für den Landkreis Pfaffenhofen über dem kritischen Wert von 35. Das wurde unter Berufung auf offiziell Angaben des bayerischen Gesundheits-Ministeriums am Nachmittag aus dem Landratsamt gemeldet. Demnach springt die so genannte Corona-Ampel für den Kreis Pfaffenhofen ab dem morgigen Sonntag auf "Gelb" und es gelten somit wegen örtlich erhöhter Infektions-Gefahr strengere Regelungen. Nachfolgend lesen Sie die Maßnahmen und Regeln im Überblick. Das Bürger-Telefon wird angesichts der aktuellen Entwicklung wieder eingerichtet.

"Mit der bayerischen Corona-Ampel ist es wie im Straßenverkehr", hatte die bayerische Gesundheits-Ministerin Melanie Huml gestern erklärt: "Bei jeder Farbe muss man etwas mehr aufpassen und bestimmte Regeln beachten." Springe die Ampel auf "Gelb" – also ab einem Wert von 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner in einem Landkreis oder einer Stadt –, heiße es zum Beispiel in deutlich mehr Situationen als bisher: Maske auf! Außerdem sei dann ab 23 Uhr Sperrstunde in der Gastronomie.

Springe die Ampel ab 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner auf "Rot", rutsche die Sperrstunde auf 22 Uhr. "Die steigenden Infektionszahlen sind ein Warnruf an uns alle", so die Ministerin. Ihr Appell: "Jetzt ist der Zeitpunkt, wo wir handeln müssen, um größere Einschränkungen in unserem Alltag wie zu Beginn des Jahres zu vermeiden. Doch dafür müssen wir zusammenhalten." Ausführliche Infos dazu lesen Sie hier: Bayern verschärft Corona-Regelungen für Kreise mit hohen Infektions-Zahlen

Wie das Landratsamt am heutigen Samstag mitgeteilt hat, gelten ab dem morgigen Sonntag im Kreis Pfaffenhofen folgende verschärften Regelungen; wir zitieren wörtlich aus der Meldung der Behörde:

  • "In den weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 besteht Maskenpflicht auch am Platz
  • Bei Tagungen und Kongressen, sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos besteht Maskenpflicht auch am Platz
  • Für Zuschauer von Sportveranstaltungen besteht Maskenpflicht
  • Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt
  • Der Teilnehmerkreis an zulässigen privaten Feiern, wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt

  • Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle in der Gastronomie ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt
  • Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
  • Auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen (Freizeitparks und vergleichbare ortsfeste Freizeit-Einrichtungen) besteht Maskenpflicht
  • In Kulturstätten (Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbaren Kulturstätten) sowie zoologischen und botanischen Gärten besteht Maskenpflicht"

Von einer Masken-Pflicht für stark frequentierte öffentliche Plätze werde derzeit noch abgesehen, heißt es weiter, da sich das Infektions-Geschehen im Landkreis Pfaffenhofen auf keinen "Hotspot" konzentriere. Bei einer Änderung der Infektionslage könne aber für ausgewählte, stark frequentiert Plätze eine Masken-Pflicht angeordnet werden.

Die genannten Maßnahmen gelten laut Landratsamt "bis zum Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung der Überschreitung des Inzidenz-Wertes auf der Homepage des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege". Der Landkreis Pfaffenhofen werde dies dann auch wieder öffentlich bekanntgeben.

Ab dem kommenden Montag, 19. Oktober, ist das Bürgertelefon am Pfaffenhofener Landratsamts wieder von Montag bis Freitag zwischen 9 und 12 Uhr unter der Nummer (0 84 41) 27 - 2 60 erreichbar. "Die Servicezeiten können je nach Bedarf wieder kurzfristig angepasst werden", so ein Sprecher. Am Bürgertelefon werden allgemeine Fragen zur aktuellen Lage im Landkreis beantwortet, es gebe außerdem Verhaltens-Empfehlungen sowie Informationen zur jeweils aktuellen Umsetzung Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung im Landkreis Pfaffenhofen.

 

Die bayerische Staatsregierung hat bekanntlich mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere Anlaufstelle für alle Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 nach wie vor von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie außerdem samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, Beschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler werden dort  beantwortet. Die Corona-Hotline der Staatsregierung wird bei ihrer Arbeit durch die Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unterstützt.

Die Zahl der Bürger im Landkreis Pfaffenhofen, die positiv auf den neuartigen Erreger getestet worden sind, hatte sich von Donnerstag auf den gestrigen Freitag um 27 auf 598 erhöht; die Zahl der aktiven Fälle wurde vom Landratsamt gestern mit 62 angegeben. Von Mittwoch auf Donnerstag hatte sich die Zahl der bestätigten Infektionen bereits um 15 erhöht.

Entscheidend für eine Verschärfung der Maßnahmen und Regelung ist der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz umgerechnet auf 100 000 Einwohner. Die bayerische Staatsregierung hatte in diesem Zusammenhang kürzlich entsprechende Beschlüsse gefasst. Lesen Sie dazu: Bayern verschärft Corona-Regelungen für Kreise mit hohen Infektions-Zahlen. Und: "Die Lage ist ernst": Die bayerische Corona-Ampel

Aktuelle Video-Botschaft der Bundeskanzlerin.

Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier sind laut LGL ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem Landesamt über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu Abweichungen zwischen regionalen Zahlen und der LGL-Tabelle kommen. Das LGL wiederum melde die bayerischen Fälle an das Robert-Koch-Institut, auch hier könne es zum Beispiel durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen.

 

Wie sich die mitunter unterschiedlichen Daten auf den Internet-Seiten des Landkreises, des LGL und des RKI erklären, hatte gestern ein Sprecher des Dachauer Landratsamts verständlich dargelegt: "Die Fallzahlen mit den neu gemeldeten Infektionen werden vom Gesundheitsamt täglich (Montag bis Sonntag) erfasst und ans LGL und von dort ans RKI gemeldet. Die dortige Eingabe/Berechnung dauert jedoch bis zu mehreren Tagen. Daher sind die im Internet auf den dortigen Karten angezeigten Werte nie aktuell." Aus rechtlicher Sicht seien jedoch die RKI- beziehungsweise LGL-Einstufungen bedeutend, "da beispielweise Beherbergungs-Verbote in anderen Bundesländern auf Grundlage dieser einheitlichen Werte gelten und auch die neuen, direkt geltenden Beschränkungen aus der angekündigten Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung darauf Bezug nehmen, wobei grundsätzlich immer der höhere Wert nach RKI oder LGL gilt". Die Kreis-Behörden könnten – auf Basis ihrer aktuelleren Daten – vorsorglich weitergehende Regelungen treffen.

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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