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Obwohl im Landkreis mittlerweile die schärfsten Regeln gelten, kamen 14 Leute in einer Wohnung zusammen und ließen es ordentlich krachen.

(ty) Insgesamt 14 Teilnehmer einer privaten Party, die in der vergangenen Nacht in Schrobenhausen gefeiert worden ist, haben laut Polizei gegen die derzeit im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen geltenden Infektions-Schutz-Bestimmungen verstoßen. Die Leute kamen den Angaben zufolge gestern in einer Wohnung zusammen und feierten dann dort ausgiebig. Am heutigen Morgen, es war schon kurz vor 3 Uhr, konnten Nachbarn dann offenbar den Lärm nicht mehr ertragen und verständigten deshalb die Polizei.

Mit dem Eintreffen der Gesetzeshüter war die Feten-Stimmung dann jedenfalls jäh dahin. Gegen alle von den Beamten der örtlichen Polizeiinspektion angetroffenen Feiernden sei ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet worden – wegen einer Überschreitung der momentan erlaubten Teilnehmerzahl von maximal fünf Personen. Damit droht den Party-Protagonisten jetzt ein sattes Bußgeld. Der Verantwortliche der Sause wird nach Angaben der Polizei außerdem wegen der unzulässigen Lärmverursachung zur Verantwortung gezogen – was ein weiteres Bußgeld zur Folge haben könnte.

Die Corona-Lage im Kreis Neuburg-Schrobenhausen stellte sich laut jüngster offizieller Mitteilung aus dem Landratsamt wie folgt dar: Bis Freitag (Stand: 14 Uhr) wurden 519 Landkreis-Bürger positiv auf den neuartigen Erreger getestet. Von den Infizierten gelten mittlerweile 431 als genesen. 18 Personen, die positiv auf das Virus getestet worden waren, sind gestorben. Damit gab es am Freitag 70 aktive Corona-Fälle im Landkreis. Eine Übersicht nach Gemeinden finden Sie hier: Corona-Ampel auf Rot: Zur aktuellen Lage im Kreis Neuburg-Schrobenhausen. Angesichts der jüngsten Entwicklung gelten mittlerweile in dem Landkreis die strengsten Regelungen der "Corona-Ampel", die von der bayerischen Regierung im Falle einer Grenzwerts-Überschreitung beschlossen worden sind.

Die siebte bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung (7. BayIfSMV) in der Fassung vom 17. Oktober dieses Jahres finden Sie unter diesem Link. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser Bußgeld-Katalog ist unter diesem Link abrufbar.  

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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