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Zahl der Fälle deutlich zurückgegangen. Huml sieht "hervorragende Entwicklung" und appelliert an alle, sich impfen zu lassen.

(ty) Die Zahl der Masern-Fälle im Freistaat ist heuer deutlich zurückgegangen. Die bayerische Gesundheits-Ministerin Melanie Huml sagte am heutigen Sonntag: "Bis zum 5. Oktober haben wir im Jahr 2020 zwölf Masern-Infektionen in Bayern registriert. Im gleichen Zeitraum 2019 waren es 73 Infektionen, 2018 wurden bis einschließlich der 40. Kalenderwoche 100 Infektionen registriert." Das sei "eine hervorragende Entwicklung", so die Ministerin. Das Masern-Schutz-Gesetz mit der Impf-Nachweis-Pflicht sowie die Kontakt-Beschränkungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie könnten ihrer Ansicht nach diesen positiven Trend unterstützt haben.

Insgesamt hatte das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) im vergangenen Jahr im Freistaat 75 Masern-Fälle erfasst. Im gesamten Jahr 2018 waren es 108. Die Ministerin rief die Menschen weiterhin zu einer konsequenten Masern-Impfung auf. "Wir dürfen über Corona nicht andere gefährliche Krankheiten vergessen", betonte sie.

"Die Impfung gegen Masern ist ein Meilenstein für einen größtmöglichen Schutz von Jung und Alt. Deswegen appelliere ich an alle, sich und ihre Kinder impfen zu lassen." Huml ergänzte: "Trotz der Pandemie sollten Eltern auch die U-Untersuchungen und Schuleingangs-Untersuchungen ihrer Kinder rechtzeitig wahrnehmen." Denn dabei werde ebenfalls der Impfschutz überprüft und aktualisiert.

 

Die Masern-Impfung sei für alle Kinder im Alter von elf Monaten empfohlen. Um einen frühestmöglichen Impfschutz zu erreichen, sollte eine zweite Impfung im Alter von 15 Monaten erfolgen. Eine Impfung gegen Masern werde auch für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit empfohlen.

Im ersten Halbjahr dieses Jahres haben sich im Freistaat nach Abrechnungsdaten der kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) 181 086 Menschen aller Altersgruppen gegen Masern impfen lassen (Dreifach- und Vierfach-Impfung). Das seien knapp 30 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2019 mit 139 630 Impfungen. Im ersten Halbjahr 2018 waren es 129 506 Impfungen.

"Es freut mich, dass wir in Bayern einen stetigen Anstieg der Impfquote sehen", so die Ministerin. Für die erste Masern-Impfung sei sie vom Schuljahr 2003/04 mit 89,6 Prozent auf 96,9 Prozent im Schuljahr 2018/19 gestiegen – bei einer Rate an vorgelegten Impfbüchern von jeweils 92,6 Prozent.

Die Impfquote bei der zweiten Masern-Impfung habe sich von 44 Prozent im Schuljahr 2003/04 auf 92,6 Prozent im Schuljahr 2018/19 erhöht. Dies zeige eine grundsätzlich hohe Akzeptanz. "Aber klar muss auch sein", so Huml: "Das ist noch nicht genug." Ziel sei die von der Welt-Gesundheits-Organisation (WHO) für alle Altersgruppen und alle Regionen geforderte Quote von 95 Prozent mit vollständigem Immunschutz.

Huml, die ausgebildete Ärztin ist, rief auch Erwachsene auf, ihren Impfstatus zu prüfen. Sie warnte: "Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Nicht selten nehmen Erkrankungen einen schweren Verlauf, bei Erwachsenen mehr noch als bei Kindern. Aber auch Säuglinge im ersten Lebensjahr haben ein erhöhtes Risiko für schwere Komplikationen durch Masern." Da Säuglinge in den ersten Monaten noch nicht geimpft werden könnten, seien sie auf eine schützende Umgebung angewiesen.

Noch immer sterben nach Schätzung der WHO weltweit etwa 140 000 Menschen im Jahr an Masern, darunter viele Kinder. Die meisten Todesfälle gebe es in Afrika und Asien. Huml ergänzte: "Es ist ein großes Privileg, dass wir uns und unsere Kinder heute durch Impfungen vor gefährlichen Infektions-Erkrankungen schützen können."

 

Seit 1. März dieses Jahres gilt bundesweit eine Impf-Nachweis-Pflicht in Schulen, Kindergärten und Kitas sowie in medizinischen Einrichtungen und in Gemeinschafts-Unterkünften. Wird der Impf-Nachweis nicht vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus der Einrichtung beziehungsweise von der Arbeit. Handelt es sich um schul- oder unterbringungs-pflichtige Personen, muss die Einrichtungs-Leitung das Gesundheitsamt benachrichtigen, wenn ein Nachweis fehlt.

Für Personen, die zum Stichtag 1. März 2020 bereits in einer Einrichtung betreut werden oder tätig sind, gilt eine verlängerte Frist bis 31. Juli 2021. Wird der Nachweis bis dahin nicht vorgelegt, muss die Leitung der Einrichtung unverzüglich das Gesundheitsamt benachrichtigen. Wird der Impf-Nachweis-Pflicht nicht nachgekommen, können Sorgeberechtigte vom Gesundheitsamt zu einer Beratung geladen und falls erforderlich ein Buß- beziehungsweise Zwangsgeld-Verfahren eingeleitet werden.


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