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Ampel für den Landkreis steht auf "Gelb". Konkretisierungen zu Sperrstunde und Masken-Pflicht am Arbeitsplatz.

Update: Corona-Alarmstufe "Rot" im Landkreis Pfaffenhofen: Diese Regeln gelten jetzt

Update: Ampel jetzt auf "Rot": Wieder 27 neue Corona-Fälle im Kreis Pfaffenhofen

(ty) Nach dem jüngsten massiven Anstieg bei der Zahl von bestätigten Corona-Fällen liegt seit Samstag die Sieben-Tages-Inzidenz für den Kreis Pfaffenhofen – wie berichtet – über dem kritischen Wert von 35. Demzufolge sprang die so genannte Corona-Ampel für den Landkreis bekanntlich am gestrigen Sonntag auf "Gelb" und es gelten somit wegen örtlich erhöhter Infektions-Gefahr bis auf weiteres strengere Regelungen. Das Landratsamt weist in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung darauf hin, dass die Verschärfungen von der bayerischen Staatsregierung mittlerweile konkretisiert wurden – und zwar bezüglich von Sperrstunden in der Gastronomie und der Masken-Pflicht auch am Arbeitsplatz. Wir fassen zusammen.

 

"Mit Verordnung zur Änderung der Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung vom 18. Oktober hat die bayerische Staatsregierung die Maßnahmen innerhalb der Corona-Ampel konkretisiert", heißt es in der Mitteilung aus dem Landratsamt. "Nachdem der Landkreis Pfaffenhofen gemäß Mitteilung des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 17. Oktober der gelben Ampel-Phase zugeordnet ist, gelten für den Landkreis Pfaffenhofen seit 18. Oktober strengere Regeln innerhalb der Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung." Zusätzlich zu den bereits gemeldeten Regeln gilt den Angaben zufolge seit dem heutigen Montag, 19. Oktober, folgendes:

  • "Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken (bislang war lediglich die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle untersagt; eine Sperrstunde war damit nicht verbunden)."
  • "Masken-Pflicht besteht nunmehr auch auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindest-Abstand von 1,5 Meter nicht zuverlässig eingehalten werden kann (bislang galt dies nun innerhalb öffentlicher Gebäude). Die Masken-Pflicht gilt im Übrigen aus selbstverständlichen Gründen nicht in den Kantinen am Platz während der Einnahme von Speisen und Getränken."
  • Das gelte zusätzlich zu den bereits gemeldeten Regeln.

Die bereits gemeldeten Regeln lauten wie folgt: 

  • "In den weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 besteht Maskenpflicht auch am Platz
  • Bei Tagungen und Kongressen, sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos besteht Masken-Pflicht auch am Platz
  • Für Zuschauer von Sportveranstaltungen besteht Masken-Pflicht
  • Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt
  • Der Teilnehmerkreis an zulässigen privaten Feiern, wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstags-Feiern oder ähnliche Feierlichkeiten ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt

  • Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle in der Gastronomie ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt (mittlerweile konkretisiert, siehe oben)
  • Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
  • Auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeit-Einrichtungen (Freizeitparks und vergleichbare ortsfeste Freizeit-Einrichtungen) besteht Masken-Pflicht (mittlerweile konkretisiert, siehe oben)
  • In Kulturstätten (Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbaren Kulturstätten) sowie zoologischen und botanischen Gärten besteht Masken-Pflicht"

"Von einer Masken-Pflicht für stark frequentierte öffentliche Plätze wird auch weiterhin abgesehen, da sich das Infektions-Geschehen im Landkreis Pfaffenhofen auf keinen Hotspot konzentriert", wurde heute aus dem Landratsamt gemeldet. Allerdings wurde zugleich erklärt: "Bei einer Änderung der Infektionslage kann für ausgewählte, stark frequentiert Plätze eine Masken-Pflicht angeordnet werden."

Die genannten Maßnahmen "gelten bis zum Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung der Überschreitung des Inzidenz-Wertes auf der Homepage des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege". Der Landkreis Pfaffenhofen werde dies dann auch wieder öffentlich bekanntgeben.

 

Seit dem heutigen Montag, 19. Oktober, ist das Bürgertelefon am Pfaffenhofener Landratsamt wieder von Montag bis Freitag zwischen 9 und 12 Uhr unter der Nummer (0 84 41) 27 - 2 60 erreichbar. "Die Servicezeiten können je nach Bedarf wieder kurzfristig angepasst werden", hatte ein Sprecher bereits erklärt. Am Bürgertelefon des Landkreises werden den Angaben zufolge allgemeine Fragen zur aktuellen Lage im Landkreis beantwortet, es gebe außerdem Verhaltens-Empfehlungen sowie Informationen zur jeweils aktuellen Umsetzung Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung im Landkreis Pfaffenhofen.

Die bayerische Staatsregierung hat bekanntlich mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere Anlaufstelle für alle Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 nach wie vor von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie außerdem samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, Beschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler werden dort  beantwortet. Die Corona-Hotline der Staatsregierung wird bei ihrer Arbeit durch die Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unterstützt. 

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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