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Wegen der weiter gestiegenen Sieben-Tage-Inzidenz werden die Maßnahmen noch einmal verschärft. Hier lesen Sie, was ab morgen zu beachten ist.

(ty) Wie bereits kurz berichtet, liegt für den Kreis Pfaffenhofen in Sachen Corona der Wert der Sieben-Tages-Inzidenz umgerechnet auf 100 000 Einwohner seit heute offiziell über dem kritischen Wert von 50. Das wurde unter Berufung auf die Angaben des bayerischen Gesundheits-Ministeriums aus dem Landratsamts gemeldet. Damit springt die Corona-Ampel für den Landkreis auf "Rot" und es gelten ab dem morgigen Dienstag, 20. Oktober, wegen örtlich erhöhter Infektions-Gefahr – zusätzlich beziehungsweise verschärfend zu den bereits gültigen Regelungen – noch weitere Beschränkungen. Wir fassen zusammen, welche Maßnahmen jetzt greifen.

 

Laut Mitteilung des Landratsamts gilt ab morgen, zusätzlich zu den bereits erlassenen Regelungen folgendes:

  • In allen Schulen besteht unabhängig von der Jahrgangsstufe Masken-Pflicht auch am Platz
  • Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken
  • Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
  • Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt; dies gilt auch für Besuche in der Gastronomie hinsichtlich gemeinsamer Tischnutzung
  • Der Teilnehmerkreis an zulässigen privaten Feiern, wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.

Weiterhin gelten folgende, bereits zuvor geltende Regelungen:

  • Bei Tagungen und Kongressen, sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos besteht Masken-Pflicht auch am Platz
  • Für Zuschauer von Sport-Veranstaltungen besteht Masken-Pflicht
  • Auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeit-Einrichtungen (Freizeitparks und vergleichbare ortsfeste Freizeit-Einrichtungen) besteht Masken-Pflicht
  • Masken-Pflicht besteht auch auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindest-Abstand von 1,5 Meter nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Die Masken-Pflicht gilt im Übrigen aus selbstverständlichen Gründen nicht in den Kantinen am Platz während der Einnahme von Speisen und Getränken."
  • In Kulturstätten (Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbaren Kulturstätten) sowie zoologischen und botanischen Gärten besteht Masken-Pflicht"

 

Die Maßnahmen der "roten" Corona-Ampel-Stufe "gelten bis zum Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung der Überschreitung des Inzidenz-Werts auf der Homepage des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege", erklärte die Kreisbehörde. Das Landratsamt werde dies dann auch wieder öffentlich bekanntgeben. Der Wert für die Sieben-Tage-Inzidenz umgerechnet auf 100 000 Einwohner liegt für den Landkreis momentan nach offiziellen Angaben bei 56,93 (Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit, LGL, Stand: heute, 8 Uhr) beziehungsweise bei 40,60 (Robert-Koch-Institut, RKI, Stand: heute, 0 Uhr). Der höhere der beiden Werte gilt als bindend, betonte das Landratsamt. Ab einem Sieben-Tage-Inzidenz-Wert von 50 gilt bekanntlich die "rote" Stufe in der bayerischen Corona-Ampel, zuvor hatte für den Landkreis Stufe "gelb" geherrscht. Der Wechsel auf "Rot" bedeutet, dass die Maßnahmen und Regelungen noch einmal deutlich verschärft werden.

Die Zahl der Landkreis-Bürger, die positiv auf den neuartigen Erreger getestet worden sind, hatte sich seit Freitag erneut um 27 erhöht und beträgt nunmehr 625. Von diesen 625 Menschen, gelten laut aktueller Mitteilung der Behörde mittlerweile 518 als genesen. Die Zahl der Infizierten und noch nicht genesenen Corona-Patienten hat sich seit Freitag erhöht und beträgt – Stand: heute Nachmittag – nunmehr 85. Die infizierten Personen befinden sich in häuslicher Isolation. Insgesamt 497 Menschen aus dem Landkreis (Freitag: 381) gelten derzeit als so genannte Kontakt-Personen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne, so das Landratsamt. Die Ilmtalklinik in Pfaffenhofen betreut laut der heutigen Morgen-Statistik derzeit drei Patienten, bei denen eine Corona-Infektion bestätigt ist. Bei weiteren zwei Patienten bestehe momentan ein Verdacht auf Corona-Virus-Infektion.

Seit dem heutigen Montag, 19. Oktober, ist das Bürgertelefon am Pfaffenhofener Landratsamt wieder von Montag bis Freitag jeweils zwischen 9 und 12 Uhr unter der Nummer (0 84 41) 27 - 2 60 erreichbar. "Die Servicezeiten können je nach Bedarf wieder kurzfristig angepasst werden", erklärte ein Sprecher der Behörde. Am Bürgertelefon des Landkreises werden den Angaben zufolge allgemeine Fragen zur aktuellen Lage im Landkreis Pfaffenhofen beantwortet, es gebe außerdem Verhaltens-Empfehlungen sowie Informationen zur jeweils aktuellen Umsetzung Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung im Landkreis Pfaffenhofen.

Die bayerische Staatsregierung hat bekanntlich mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere Anlaufstelle für alle Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, Beschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler werden dort  beantwortet. Die Corona-Hotline der Staatsregierung wird bei ihrer Arbeit durch die Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unterstützt.

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