In einer Wohnung waren sieben Leute aus unterschiedlichen Hausständen zusammengekommen. Das ist derzeit nicht erlaubt.
(ty) Nach einem anonymen Hinweis sind Beamte von der örtlichen Polizeiinspektion in der Nacht zum heutigen Samstag gegen 1.35 Uhr in der Löwenstraße angerückt. Dort stellten die Gesetzeshüter dann nach eigenen Angaben in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus eine Gruppe von insgesamt sieben jungen Erwachsenen fest, die nicht zum gleichen Hausstand gehörten. Vor dem Hintergrund der momentan geltenden Corona-Regelungen dürfte das für die Protagonisten eine teure Zusammenkunft gewesen sein. "Jeder der Anwesenden wurde angezeigt und muss nun mit einem Bußgeld rechnen", so ein Polizei-Sprecher.
Die Pfaffenhofener Inspektion verweist auf die Regelungen der Infektions-Schutz-Verordnung und auf die wegen des vorherrschenden Inzidenz-Wertes von mehr als 50 im Landkreis geltende "rote" Stufe der bayerischen Corona-Ampel. Unter anderem gilt deshalb momentan hier laut Landratsamt: "Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt; dies gilt auch für Besuche in der Gastronomie hinsichtlich gemeinsamer Tischnutzung." Lesen Sie dazu: Corona-Alarmstufe "Rot" im Landkreis Pfaffenhofen: Diese Regeln gelten jetzt
Die siebte bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung (7. BayIfSMV) in der jüngsten Fassung vom 22. Oktober dieses Jahres finden Sie unter diesem Link. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser Bußgeld-Katalog ist unter diesem Link abrufbar.