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Hallenbad, Museum, Sport- und Freizeit-Anlagen machen dicht. Bürgerhilfe nimmt die Arbeit wieder auf. Eine Zusammenfassung.

(ty) Der von Bund und Ländern vor dem Hintergrund der Besorgnis erregenden Corona-Entwicklung beschlossene Teil-Lock-Down, der ab dem morgigen Montag (2. November) gilt, wirkt sich freilich auch auf das Leben in der Gemeinde Manching aus. Bereits nach der Bekanntgabe der vom bayerischen Ministerrat gefassten Beschlüsse hatte sich der Corona-Krisenstab der Kommune getroffen und sich – so wurde aus dem Rathaus gemeldet – über die nun zu treffenden Maßnahmen verständigt. Wir fassen nachfolgend zusammen, was ab morgen zu beachten ist – freilich gegebenenfalls zusätzlich zu den ohnehin landkreisweit beziehungsweise bayernweit geltenden Regelungen.

Nach Angaben der Manchinger Gemeinde-Verwaltung wird der öffentliche Betrieb des Hallenbads eingestellt. Alle Sportstätten und Freizeit-Anlagen in der Kommune werden, bis vorerst Ende des Monats, geschlossen. "Genauso ist von der Schließung das Kelten-Römer-Museum Manching betroffen", erklärte ein Sprecher der Gemeinde-Verwaltung per Pressemitteilung.

"Im Bürgerhaus finden in den nächsten vier Wochen auch keine Veranstaltungen oder Kurse statt." Die Mittagsbetreuung im Bürgerhaus sei dagegen weiterhin gewährleistet, solange die Schulen und Kindergärten beziehungsweise Kitas geöffnet haben. Einzel-Beratungen der Sozial- und Jugendhilfe fänden weiterhin statt.

Wie berichtet, hatten das Pfaffenhofener Landratsamt sowie die 19 Gemeinde-Verwaltungen nach einer Dienstbesprechung zwischen Landrat Albert Gürtner (Freie Wähler) und den Bürgermeistern darum gebeten, die Behörden und deren Außenstellen nur mehr nach vorheriger Termin-Vereinbarung zu betreten – falls die jeweiligen Anliegen nicht ohnehin per Telefon-Anruf oder via E-Mail geklärt werden können. Lesen Sie dazu: Gemeinsamer Corona-Appell des Landrats und aller Bürgermeister

"In Manching werden die Bürger von den zuständigen Sachbearbeitern empfangen", wurde dazu erklärt. "Beim Besuch hinterlassen die Besucher ihre Kontakt-Daten, die nach vier Wochen wieder vernichtet werden." Das entsprechende Formular stehe auch online auf www.manching.de zum Download bereit und könne beim somit bereits ausgefüllt mitgebracht werden.

"Auch wenn es sich nicht um einen generellen Lock-Down handelt, können ehrenamtliche Helfer wieder hilfsbedürftigen Bürgern unter die Arme greifen", teilte die Gemeinde-Manching außerdem mit. Die "Bürgerhilfe Corona-Krise" nehme demnach die Arbeit ab 5. November wieder auf. Sie vermittle schnell und unbürokratisch Unterstützung.

Dabei gehe es vor allem darum, Bürgern zu helfen, die nicht einkaufen gehen dürfen beziehungsweise als Risiko-Patienten eingestuft sind oder sich in Quarantäne befinden. Außerdem informiere die Bürgerhilfe über Apotheken-Lieferdienste und Liefer-Services für warme Mahlzeiten.

Noch ein wichtiger Hinweis zur "Corona-Bürgerhilfe". Eine telefonische Registrierung der ehrenamtlichen Helfer und der hilfsbedürftigen Personen sei von Montag bis Freitag jeweils zwischen 9 und 12 Uhr unter der Festnetz-Nummer (0 84 59) 32 46 27 oder unter der Mobilfunk-Nummer 01 73 - 32 56 51 3 möglich.

"Lock-Down light"

Die Bürger wurden vom bayerischen Ministerrat bekanntlich dazu aufgefordert, auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten. Geschlossen werden ab morgen Freizeit-Einrichtungen wie Kinos, Schwimmbäder, Fitness-Studios. Veranstaltungen aller Art werden weitestgehend untersagt. Dicht machen müssen Gastro-Betriebe, Bars und Kneipen – ausgenommen Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Geschlossen werden auch Dienstleistungs-Betriebe im Bereich der Körperpflege, wie Kosmetik-Studios und Massage-Praxen. Dieser "Lock-Down light" gilt ab 2. November und bis Ende November. Einen ausführlichen Bericht dazu lesen Sie hier: Kampf gegen Corona: "Lock-Down light" in Bayern gilt ab 2. November

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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