36-Jähriger war total betrunken, als er auf der Rastanlage Fürholzen-West an der Autobahn A9 verunglückt ist.
(ty) Erhebliche Kopfverletzungen sowie Prellungen hat sich ein 36 Jahre alter Berufskraftfahrer mit Wohnsitz in Lettland zugezogen, als er am Samstagabend auf der Rastanlage Fürholzen-West (Landkreis Freising) an der Autobahn A9 verunglückt ist. Der Unfall ereignete sich nach Angaben der Polizei gegen 21.40 Uhr, als der Mann mit einem nicht versicherten E-Scooter herumfuhr. Weil der 36-Jährige bei dem Unglück ziemlich betrunken war, wurde sein Führerschein einkassiert.
Wie die Freisinger Verkehrspolizei heute mitteilte, war im Rahmen der Unfall-Aufnahme bei dem schwer verletzten Scooter-Lenker "erheblicher Alkohol-Geruch" festgestellt worden. Ein daraufhin durchgeführter Test habe den im Raum stehenden Verdacht dann nicht nur bestätigt, sondern bei dem 36-Jährigen einen Wert von mehr als 1,4 Promille ergeben. "Nach der notärztlichen Erstversorgung wurde durch die Staatsanwaltschaft Landshut eine Blutentnahme sowie die Beschlagnahme seines Führerscheins angeordnet", fasste ein Polizei-Sprecher zusammen.
Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Ab einem Wert von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."