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33-Jähriger hatte fast 1,8 Promille intus, als er heute Nacht in Ingolstadt gestoppt wurde. Nun droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

(ty) Am späten gestrigen Abend, es war gegen 23.15 Uhr, ist auf der Goethestraße in Ingolstadt ein 33-Jähriger einer allgemeinen Verkehrs-Kontrolle unterzogen worden, als er mit seinem E-Scooter unterwegs war. Mit dieser Überprüfung war für den Einheimischen die nächtliche Tour dann auch jäh beendet. Laut Polizei ergab nämlich ein Alkohol-Test, dass der Mann umgerechnet fast 1,8 Promille intus hatte. Seine Weiterfahrt wurde unterbunden; ihm steht nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr bevor. Damit droht auch der Entzug der Fahrerlaubnis.

 

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei und nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Wert von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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