18-Jähriger hatte heute Nacht etwa 1,9 Promille intus, als er im Kreis Freising die Kontrolle über seinen Audi verlor.
(ty) In der Nacht zum heutigen Sonntag ist gegen 3.30 Uhr bei der zuständigen Polizeiinspektion in Freising die Mitteilung über einen Verkehrsunfall eingegangen, der sich auf der Ortsverbindungsstraße zwischen Attenkirchen-Brandloh und Mösbuch ereignet hatte. Ein Pkw sei dort von der Strecke abgekommen, wurde den Beamten erklärt. Um es gleich vorweg zu nehmen: Ein Fahranfänger, der total betrunken am Steuer gesessen hatte, hat jetzt ein Strafverfahren am Hals und ist seinen Führerschein los.
Die an der Unfallstelle angerückten Polizisten stellten vor Ort folgendes fest: Ein Pkw war von Sillertshausen in Richtung Brandloh unterwegs. In einer Rechtskurve hatte der 18-jährige Audi-Lenker dann die Kontrolle über sein Auto verloren und es war von der Straße abgekommen. Ein Telefonmast habe den Wagen schließlich gestoppt. "Der Fahrer erlitt bei dem Aufprall leichte Verletzungen, welche vor Ort durch die Besatzung eines Rettungswagens erstversorgt wurden", berichtete ein Polizei-Sprecher.
Nachdem bei dem jungen Audi-Fahrer von den Polizisten Alkohol-Geruch festgestellt worden war, folgte ein Test. Dieser habe den im Raum stehenden Verdacht nicht nur bestätigt, sondern einen Wert von etwa 1,9 Promille ergeben. Der Verunglückte wurde zur Behandlung seiner Blessuren ins Krankenhaus gebracht; dort musste der Crash-Fahrer dann – wie in solchen Fällen üblich – auch gleich noch eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Der bei dem Verkehrsunfall entstandene Sachschaden wurde auf ungefähr 9000 Euro geschätzt.
Auf den 18-Jährigen, der in Rudelzhausen wohnt, kommt nun ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu. Auf seinen Führerschein, der von den Polizisten beschlagnahmt wurde, wird er nun wohl längere Zeit verzichten müssen. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht. Wenn es unter Alkohol-Einfluss zum Crash kommt, dann lautet der Vorwurf nicht selten auf Gefährdung des Straßenverkehrs. Mit dem Strafverfahren verbunden ist in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis.